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Junger Sozialarbeiter bekommt möglicherweise höhere IV-Rente

Ein junger Mann verunfallte 2020 und schloss trotzdem seine Ausbildung ab. Ob er Anspruch auf eine erhöhte IV-Rente hat, muss nun neu geprüft werden.

Publikationsdatum: 05. Juni 2026

Ein junger Freiburger wurde im Juli 2020, kurz vor Beginn seiner Zusatzausbildung zum Sozialarbeiter, bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Er erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und Verletzungen am linken Handgelenk. Trotz der Folgeschäden absolvierte er mit Unterstützung der IV mehrere Wiedereingliederungsmassnahmen und schloss im Juni 2023 erfolgreich eine Fachmaturität im Bereich Soziale Arbeit ab. Die IV-Stelle des Kantons Freiburg sprach ihm daraufhin ab Juli 2023 eine ganze IV-Rente zu, basierend auf einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent.

Der junge Mann zog diese Entscheide vor das Kantonsgericht Freiburg. Dieses kam zum Schluss, er habe bereits ab Juli 2021 Anspruch auf eine erhöhte ausserordentliche Rente – nämlich um einen Drittel höher als die minimale ordentliche Rente. Das Gericht begründete dies damit, dass er zu jenem Zeitpunkt noch nicht fähig gewesen sei, Wiedereingliederungsmassnahmen zu absolvieren, und seine Invalidität deshalb früher eingetreten sei – noch vor dem massgeblichen Stichtag, dem Dezember des Jahres nach seinem 20. Geburtstag.

Das Bundesgericht widerspricht dieser Einschätzung. Es hält fest, dass der Betroffene von Anfang an in einem echten Wiedereingliederungsprozess stand – auch wenn einzelne Massnahmen vom behandelnden Arzt als «therapeutisch» bezeichnet wurden. Ziel war stets die berufliche Eingliederung, nicht die Abklärung, ob eine solche überhaupt möglich sei. Kein Arzt hatte je festgestellt, dass der junge Mann die Massnahmen nicht hätte absolvieren können. Die Invalidität trat deshalb erst nach Abschluss der Ausbildung im Sommer 2023 ein – nach dem gesetzlichen Stichtag.

Dennoch könnte der Betroffene eine erhöhte Rente erhalten: Das Bundesgericht verweist auf eine andere gesetzliche Bestimmung, wonach Versicherte unter 25 Jahren mit vollständiger Beitragsdauer ebenfalls Anspruch auf eine um einen Drittel erhöhte Rente haben. Da der junge Mann bei Eintritt der Invalidität noch keine 23 Jahre alt war, könnte diese Regelung greifen. Die IV-Stelle muss nun prüfen, ob er die nötige Beitragsdauer erfüllt, und danach einen neuen Entscheid fällen.

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Urteilsnummer: 9C_173/2025

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