Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) aus dem Wallis hatte sich gegen einen Entscheid der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) gewehrt. Nachdem das kantonale Gericht ihre Klage im April 2023 abgewiesen hatte, zog die Firma den Fall ans höchste Gericht weiter.
Noch während das Verfahren lief, geriet die Gesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten. Im Dezember 2023 ordnete ein Zivilgericht ihre Auflösung und Liquidation an. Das Konkursverfahren wurde kurz darauf mangels Vermögen eingestellt – die Firma besass schlicht keine Mittel mehr, um die Schulden zu decken.
Da das Bundesgericht über diese Entwicklungen nicht informiert worden war, hatte es das Verfahren im März 2024 zunächst vorsorglich sistiert, also vorübergehend auf Eis gelegt. Im Mai 2026 wurde die Gesellschaft schliesslich von Amtes wegen aus dem Handelsregister gestrichen. Damit verlor sie ihre Rechtsfähigkeit – sie existiert rechtlich nicht mehr und kann keine Verfahren mehr führen.
Das Bundesgericht stellte daraufhin fest, dass das laufende Verfahren gegenstandslos geworden ist, und schrieb den Fall ohne inhaltliche Beurteilung ab. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wurde angesichts der besonderen Umstände verzichtet. Die ursprüngliche Streitfrage – ob die Suva richtig entschieden hatte – blieb damit ungeklärt.