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Klage gegen Abstimmung zur 10-Millionen-Initiative scheitert

Ein Zürcher wollte die Volksabstimmung zur Nachhaltigkeitsinitiative verschieben lassen. Das Bundesgericht trat auf seine Klage nicht ein.

Publikationsdatum: 09. Juni 2026

Am 14. Juni 2026 stimmte die Schweizer Bevölkerung über die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» ab. Kurz vor dem Abstimmungstermin veröffentlichte der Bundesrat am 13. Mai 2026 eine Studie zu den Auswirkungen einer Bevölkerungsbegrenzung auf zehn Millionen Menschen sowie eine dazugehörige Medienmitteilung. Ein Zürcher Bürger sah darin eine unzulässige Beeinflussung der Stimmberechtigten.

Der Mann wandte sich zunächst an den Regierungsrat des Kantons Zürich und verlangte, die Abstimmung zu verschieben. Der Regierungsrat lehnte es ab, sich mit dem Anliegen zu befassen, da die aufgeworfenen Fragen nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fielen. Daraufhin gelangte der Beschwerdeführer ans Bundesgericht. Er beantragte, die Abstimmung zu verschieben oder – falls sie bereits stattgefunden hatte – für ungültig zu erklären. Zudem wollte er festgestellt haben, dass die bundesrätliche Studie und die Medienmitteilung das Recht der Stimmberechtigten auf freie Meinungsbildung verletzt hätten.

Das Bundesgericht wies das Anliegen ab, ohne es inhaltlich zu prüfen. Der Grund: Die Schweizer Verfassung schliesst es grundsätzlich aus, Handlungen des Bundesrats vor Bundesgericht anzufechten – es sei denn, das Gesetz sieht eine solche Möglichkeit ausdrücklich vor. Eine solche gesetzliche Grundlage konnte der Beschwerdeführer nicht nennen, und das Gericht fand auch keine. Zwar gibt es in der Rechtsprechung Ausnahmen, etwa wenn eine nachträgliche Überprüfung möglich ist – doch ein solcher Ausnahmefall lag hier nach Einschätzung des Gerichts offensichtlich nicht vor.

Der Beschwerdeführer muss die Verfahrenskosten von 500 Franken selbst tragen.

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Urteilsnummer: 1C_296/2026

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