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Elektriker erhält auch nach zweiter Prüfung keine IV-Rente

Ein Elektriker mit psychischen Problemen und Alkoholabhängigkeit beantragte erneut eine IV-Rente. Die Richter bestätigten: Sein Gesundheitszustand hat sich nicht wesentlich verschlechtert.

Publikationsdatum: 10. Juni 2026

Ein 1964 geborener Elektriker arbeitete bis Ende 2015 in einem 80-Prozent-Pensum. Wegen einer wiederkehrenden depressiven Störung meldete er sich Ende 2015 bei der Invalidenversicherung an. Die IV-Stelle des Kantons Zürich lehnte seinen Antrag auf eine Rente ab – zunächst 2017, dann erneut 2020. Nach einem Gerichtsentscheid wurde der Fall nochmals geprüft, und ein Psychiater erstellte 2022 ein ausführliches Gutachten.

Der Gutachter kam zum Schluss, dass die früher diagnostizierte Depression und eine Persönlichkeitsstörung nicht eigenständig vorlägen, sondern die Symptome hauptsächlich auf eine Alkoholabhängigkeit zurückzuführen seien. Er attestierte dem Elektriker eine Arbeitsfähigkeit von 80 Prozent in einer angepassten Tätigkeit – also in einem ruhigen Umfeld ohne Zeitdruck und mit wenig sozialen Anforderungen. Diese Einschätzung deckte sich weitgehend mit der Beurteilung aus dem Jahr 2017. Die IV-Stelle verneinte daher im April 2024 erneut einen Rentenanspruch.

Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich bestätigte diesen Entscheid im April 2025. Es hielt fest, dass das Gutachten überzeugend sei und die Berichte der behandelnden Ärzte weniger schlüssig wirkten – unter anderem, weil trotz angeblich schwerer Depression nur sehr selten Therapiesitzungen stattfanden. Auch der Bericht einer Betriebsleiterin, bei der der Elektriker zeitweise gearbeitet hatte, half ihm nicht: Das dortige Arbeitsumfeld entsprach laut Gericht nicht dem empfohlenen leidensangepassten Profil.

Das Bundesgericht wies die Klage des Elektrikers nun ebenfalls ab. Es stellte fest, dass sich sein Gesundheitszustand seit der letzten Rentenablehnung 2017 nicht erheblich verändert hat – was Voraussetzung für einen neuen Rentenanspruch wäre. Ein MRT-Befund vom November 2024, der auf mögliche neurodegenerative Veränderungen hindeutete, konnte nicht berücksichtigt werden, da er nach dem massgeblichen Entscheid der IV-Stelle erstellt wurde. Für eine solche neue Entwicklung müsste der Elektriker ein neues Gesuch bei der IV einreichen.

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Urteilsnummer: 9C_309/2025

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