Im Frühling 2022 war ein Mann aus dem Kanton Neuenburg an drei Diebstahlsaktionen beteiligt. Am 15. März 2022 fuhr er gemeinsam mit einem Komplizen nach U.________, wo dieser aus einem Lieferwagen Uhrenteile im Wert von rund 363'000 Franken stahl. Der Verurteilte stand dabei Schmiere, hielt ständigen Funkkontakt über Prepaid-SIM-Karten und sorgte für die Logistik. Am 10. Mai 2022 chauffierte er denselben Komplizen erneut zu einem Diebstahl, bei dem Waren im Wert von rund 4'500 Franken entwendet wurden. Einen Tag später war er erneut dabei, als der Komplize auf frischer Tat ertappt und von der Polizei verhaftet wurde.
Das Kantonsgericht Neuenburg verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Zudem wurde seine bedingte Entlassung aus einer früheren Strafe widerrufen: 2018 war er bereits wegen Raubes, Geldwäscherei und weiterer schwerer Delikte zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Obwohl er zum Zeitpunkt der neuen Taten einen geregelten Alltag mit Arbeit, Partnerin und Kindern hatte, beging er erneut Straftaten – was die Richter als Zeichen einer anhaltenden Neigung zur Kriminalität werteten.
Gegen das Urteil wehrte er sich vor dem Bundesgericht. Er bestritt seine Beteiligung an den Diebstählen und versuchte, die Beweise – darunter Überwachungsbilder, Radarfotos und Telefondaten – als unzureichend darzustellen. Das Bundesgericht wies diese Argumente zurück. Es hielt fest, dass die kantonalen Richter die Beweise nicht isoliert, sondern in ihrer Gesamtheit gewürdigt hätten. Die Kombination aus Überwachungsaufnahmen, Telefoniedaten, Zeugenaussagen der Kindfrau und dem widersprüchlichen Aussageverhalten des Verurteilten ergebe ein stimmiges Bild seiner Tatbeteiligung.
Auch die Strafhöhe und der Widerruf der bedingten Entlassung wurden bestätigt. Die Richter betonten, dass der Verurteilte trotz stabiler Lebensverhältnisse rückfällig geworden sei und keinerlei Einsicht gezeigt habe. Eine günstige Prognose für sein künftiges Verhalten lasse sich daher nicht stellen. Der Verurteilte muss zudem die Gerichtskosten von 3'000 Franken tragen.