Am 17. März 2022 wurde ein Motorradfahrer in Luzern geblitzt. Nach Abzug einer Sicherheitsmarge von 5 km/h ergab die Radarmessung eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts um 1 km/h. Ein Strafbefehl, das Bezirksgericht Luzern und schliesslich das Kantonsgericht Luzern verurteilten ihn dafür zu einer Busse von 40 Franken. Hinzu kamen Gerichtskosten von insgesamt 3840 Franken.
Der Motorradfahrer wehrte sich bis vor Bundesgericht und verlangte einen vollständigen Freispruch. Er argumentierte unter anderem, sein Tachometer habe ihm keine zuverlässige Auskunft über seine Geschwindigkeit gegeben. Ausserdem zweifelte er an der Unparteilichkeit des Berichts der Eidgenössischen Metrologieinstituts (METAS), das das Messgerät geprüft hatte, und beanstandete, er habe den Gutachter nicht direkt befragen können. Zudem warf er der Staatsanwaltschaft vor, irreführende Angaben zum Messgerät gemacht und ein Beweisbild zu spät eingereicht zu haben.
Die Bundesrichter liessen diese Argumente nicht gelten. Sie hielten fest, dass für die Geschwindigkeitsmessung das Radargerät massgebend sei – nicht der Tachometer des Motorrads. Für die korrekte Ablesbarkeit des eigenen Tachos sei ohnehin der Fahrer selbst verantwortlich. Zudem stellten die Richter fest, dass der Motorradfahrer seine Einwände nicht ausreichend begründet hatte: Er habe im Wesentlichen dieselben Argumente wiederholt, die er bereits vor den kantonalen Instanzen vorgebracht hatte, ohne sich konkret mit deren Begründungen auseinanderzusetzen.
Das Bundesgericht wies die Eingabe ab und auferlegte dem Motorradfahrer zusätzliche Gerichtskosten von 3000 Franken. Der Fall zeigt, dass auch minimale Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet werden – und dass das Anfechten solcher Urteile ohne substanzielle neue Argumente teuer werden kann.