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Sri Lanker verliert Aufenthaltsbewilligung wegen verspäteter Klage

Ein sri-lankischer Staatsangehöriger wollte seine entzogene Aufenthaltsbewilligung retten. Seine Klage beim Bundesgericht kam jedoch einen Tag zu spät.

Publikationsdatum: 11. Juni 2026

Ein Mann aus Sri Lanka lebte seit 2020 in der Schweiz und hatte 2021 in Appenzell eine sri-lankische Staatsangehörige geheiratet, die über eine Aufenthaltsbewilligung verfügte. Gestützt auf diese Ehe erhielt er ebenfalls eine Aufenthaltsbewilligung, die zuletzt bis September 2024 gültig war.

Im Oktober 2024 entzog das Amt für Inneres des Kantons Appenzell Innerrhoden dem Mann die Aufenthaltsbewilligung. Die Behörde begründete dies damit, dass seine Ehefrau den gemeinsamen Willen zur Ehe aufgegeben habe. Seit dem Auszug des Mannes aus der gemeinsamen Wohnung Ende April 2024 habe sie keinen Kontakt mehr zu ihm gehabt. Sowohl die Standeskommission als auch das Kantonsgericht Appenzell Innerrhoden bestätigten diesen Entscheid.

Der Mann wandte sich daraufhin ans Bundesgericht. Sein Anwalt reichte die Klage jedoch am 21. April 2026 per Post ein – einen Tag nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 30 Tagen. Diese Frist hatte am 20. April 2026 geendet. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Eingabe damit verspätet war, und trat auf die Klage nicht ein.

Der Anwalt räumte die Verspätung ein und verwies auf persönliche und organisatorische Umstände in seiner Kanzlei. Er bat das Gericht, die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und den Fall dennoch zu prüfen. Das Bundesgericht lehnte dies ab: Die strikte Einhaltung von Fristen sei aus Gründen der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit zwingend. Zudem müsse sich der Mann das Versäumnis seines Anwalts anrechnen lassen. Der Mann hat nun die Gerichtskosten von 500 Franken zu tragen – und seine Aufenthaltsbewilligung bleibt entzogen.

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Urteilsnummer: 2C_229/2026

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