Ein Mann hatte bereits in früheren Verfahren versucht, Genfer Richter wegen Befangenheit abzulehnen und verschiedene Urteile des Genfer Kantonsgerichts anfechten zu lassen – darunter Entscheide, die bis ins Jahr 2012 zurückreichen. Das Bundesgericht hatte seine entsprechende Eingabe vom Dezember 2024 im Februar 2025 bereits für unzulässig erklärt.
Im März 2025 reichte der Mann ein sogenanntes Berichtigungsgesuch ein. Dieses Instrument ist im Gesetz vorgesehen, wenn ein Urteil des Bundesgerichts unklar, unvollständig oder widersprüchlich ist oder Schreib- und Rechenfehler enthält. Der Mann nutzte das Gesuch jedoch nicht für diesen Zweck: Er wollte damit den Inhalt des früheren Urteils grundlegend ändern lassen und erneut die Ablehnung der Genfer Richter sowie die Aufhebung mehrerer Urteile erreichen.
Das Bundesgericht stellte klar, dass ein Berichtigungsgesuch nur dazu dient, den Entscheid zu klären oder offensichtliche Fehler zu korrigieren – nicht aber, um inhaltliche Änderungen zu erwirken. Da der Mann in seiner Eingabe keinen einzigen zulässigen Grund für eine Berichtigung nannte und seine Begründung den gesetzlichen Anforderungen nicht genügte, trat das Gericht auf das Gesuch nicht ein.
Die Verfahrenskosten von 1500 Franken gehen zu Lasten des Antragstellers. Das Bundesgericht wies ihn ausdrücklich darauf hin, dass ihm in zwei anderen, kurz zuvor ergangenen Entscheiden bereits eine förmliche Verwarnung erteilt worden war.