Symbolbild

Vergewaltiger einer 13-Jährigen muss sieben Jahre ins Gefängnis

Ein Mann vergewaltigte 2023 in der Waadt ein 13-jähriges Mädchen brutal. Die Richter bestätigen die Verurteilung zu sieben Jahren Haft und Landesverweis.

Publikationsdatum: 16. Juni 2026

In der Nacht auf den 1. August 2023 sprach ein Mann in einer Waadtländer Gemeinde kurz nach Mitternacht ein 13-jähriges Mädchen auf der Strasse an. Als sie weggehen wollte, folgte er ihr, holte sie ein und hielt sie fest. Als das Mädchen ein Taschenmesser hervorzog, das es zur Sicherheit mitgenommen hatte, entriss der Mann es ihr und verletzte sie damit am Oberschenkel. Anschliessend zwang er sie an einen abgelegenen Strand, wo er sie brutal sexuell missbrauchte und dabei auch Aufnahmen mit seinem Handy machte. Das Mädchen war in Todesangst, weinte und zitterte.

Auf dem Weg zurück zum Hotel sprach eine Gruppe Jugendlicher das Mädchen an. Es schilderte ihnen auf Englisch, was geschehen war, und zeigte auf den Täter. Die Polizei kontrollierte den Mann noch vor Ort, konnte das Opfer jedoch nicht mehr befragen, da es in Panik geflohen war. Erst Wochen später, am 18. August 2023, erzählte das Mädchen seiner Mutter von den Ereignissen. Das Waadtländer Strafgericht verurteilte den Mann zu sieben Jahren Gefängnis, verwies ihn für 15 Jahre des Landes und verbot ihm lebenslang jede berufliche oder organisierte Freizeittätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen.

Der Verurteilte wehrte sich gegen das Urteil und verlangte einen vollständigen Freispruch. Er bestritt die sexuellen Handlungen zunächst gänzlich, räumte später eine vaginale Penetration ein, behauptete aber, diese sei einvernehmlich gewesen. Die Berufungsinstanz hielt seine Aussagen für unglaubwürdig: Er hatte mehrfach widersprüchliche Angaben gemacht, behauptete kein Kondom besessen zu haben, obwohl eines in seinen Sachen gefunden wurde, und leugnete jede Gewalt trotz einer 10 bis 20 Zentimeter langen Schnittwunde am Bein des Mädchens. Das Aussageverhalten des Opfers hingegen wurde als strukturiert, kohärent und von echten Emotionen geprägt beurteilt.

Die Bundesrichter wiesen die Beschwerde des Verurteilten ab. Sie stellten fest, dass seine Einwände gegen die Beweiswürdigung rein appellatorischer Natur seien – er setze der sorgfältigen Analyse der Vorinstanz lediglich seine eigene Sichtweise entgegen, ohne aufzuzeigen, dass das Urteil offensichtlich unhaltbar sei. Damit bleibt die Verurteilung zu sieben Jahren Freiheitsstrafe, der Landesverweis sowie das lebenslange Berufsverbot im Umgang mit Minderjährigen rechtskräftig.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_174/2026

Zurück zur Hauptseite