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Verurteilte Frau scheitert mit erneutem Versuch, ihr Urteil anzufechten

Eine Waadtländerin wurde wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Verleumdung verurteilt. Ihr wiederholter Versuch, das Urteil nachträglich aufheben zu lassen, ist gescheitert.

Publikationsdatum: 16. Juni 2026

Ein Waadtländer Strafgericht hatte eine Frau im Jahr 2021 wegen mehrerer Delikte schuldig gesprochen: Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Beleidigung und falsche Anschuldigung. Es verhängte eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken sowie eine Busse von 600 Franken. Die kantonale Berufungsinstanz bestätigte dieses Urteil im April 2022, und auch das Bundesgericht wies den Weiterzug der Frau im Juni 2023 ab.

In der Folge versuchte die Verurteilte mehrfach, das Urteil durch ein sogenanntes Revisionsgesuch nachträglich aufheben zu lassen – also mit dem Argument, es seien neue Tatsachen oder Beweise aufgetaucht, die das Ergebnis des Verfahrens verändern könnten. Zwei solche Gesuche wurden bereits 2023 vom kantonalen Gericht als unzulässig abgewiesen. Auch ein drittes Gesuch, das sie im März 2026 einreichte, blieb ohne Erfolg: Die Berufungskammer des Kantonsgerichts Waadt erklärte es erneut für unzulässig.

Das Gericht begründete dies damit, dass die Frau keine echten neuen Tatsachen vorgebracht hatte. Die eingereichten Beweismittel – zwei ärztliche Zeugnisse, ein Video und ein Foto – seien nicht geeignet, den festgestellten Sachverhalt in Frage zu stellen. Die Zeugnisse änderten nichts am Urteilssachverhalt, das Foto und das Video seien undatiert, und das Video zeige lediglich einen kurzen Ausschnitt ohne erkennbaren Bezug zum Fall.

Die Verurteilte zog den Entscheid ans Bundesgericht weiter. Dieses trat auf die Eingabe jedoch nicht ein, weil die Frau keine konkreten Anträge formuliert hatte und ihre Argumentation den formellen Anforderungen nicht genügte: Sie habe lediglich ihre eigene Sichtweise der Ereignisse dargelegt, ohne aufzuzeigen, inwiefern das kantonale Gericht das Recht verletzt haben soll. Die Frau muss die Gerichtskosten von 500 Franken selbst tragen; ihr Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde ebenfalls abgewiesen.

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Urteilsnummer: 6B_248/2026

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