Ein Mann hatte einer Frau seine Wohnung für kurze Zeit untervermietet. Zwischen dem 31. Dezember 2021 und dem 2. Januar 2022 drang er während ihrer Abwesenheit in die Wohnung ein – vermutlich mit einem Schlüsseldoppel, das er sich verschafft hatte – und stahl ihr mehrere wertvolle Gegenstände. Darunter befanden sich ein Louis-Vuitton-Koffer im Wert von rund 2'900 Franken, eine Handtasche derselben Marke sowie ein Ring der Marke Pomellato im Wert von 6'600 Euro.
Das Kantonsgericht Waadt sprach den Mann im Berufungsverfahren schuldig und verurteilte ihn zu fünf Monaten unbedingter Freiheitsstrafe, ergänzend zu einer früheren Verurteilung aus dem Jahr 2023. Es stützte sich dabei auf ein Bündel von Indizien: Ein Hauswart hatte das Fahrzeug des Mannes mit eingeschalteten Pannenlichtern vor dem Gebäude gesehen, seine eigenen Aussagen zum Aufenthaltsort in jener Nacht waren widersprüchlich, und auf einem Foto in seiner Wohnung war ein Koffer zu sehen, der jenem der Geschädigten sehr ähnelte. Zudem konnte er die Herkunft dieses Koffers nicht glaubhaft erklären.
Vor dem Bundesgericht versuchte der Verurteilte, die Beweiswürdigung als willkürlich anzufechten und eine bedingte Strafe zu erwirken. Er bezweifelte die Glaubwürdigkeit der Geschädigten, bestritt ein Schlüsseldoppel zu besitzen und machte geltend, der Koffer auf dem Foto sei nicht derselbe. Das Bundesgericht wies all diese Einwände ab: Die kantonalen Richter hätten die Beweise sorgfältig und ohne Willkür gewürdigt, und die Einwände des Mannes seien grösstenteils appellatorischer Natur – also blosse Wiederholungen seiner eigenen Sichtweise ohne Nachweis eines Rechtsfehlers.
Auch den Antrag auf eine bedingte Strafe lehnten die Bundesrichter ab. Der Mann war zwischen 2015 und 2023 bereits sechsmal verurteilt worden, davon viermal wegen ähnlicher Delikte. Angesichts dieser Vorstrafen und der fehlenden Einsicht in sein Fehlverhalten sahen die Richter keine Grundlage für eine günstige Prognose. Die fünfmonatige Freiheitsstrafe bleibt damit unbedingt.