Im November 2023 hatte sich ein Mann in Genf bei einem Bekannten einquartiert, dessen Wohnung als Treffpunkt für Drogenkonsumenten diente. Unter dem Einfluss von Crack wurde er zunehmend aggressiver, bedrohte die anderen Bewohner mit Messern und schlug einen von ihnen mehrfach, sodass dieser eine Verletzung über dem Auge davontrug. Durch sein einschüchterndes Verhalten erlangte er eine solche Macht über die geschwächten und kranken Mitbewohner, dass diese nicht wagten, Hilfe zu rufen oder die Polizei zu alarmieren.
In diesem Klima der Angst zwang er die beiden Männer, ihm Geld auszuhändigen: Einen drängte er unter dem Vorwand einer angeblichen Drogenscbuld zur Herausgabe von 190 Franken, den anderen begleitete er unter Messerdrohung zu einem Bankomaten und liess ihn erst gehen, nachdem er 300 Franken erhalten hatte. Zudem behielt er die Wohnungsschlüssel und das Mobiltelefon des Gastgebers ein, um die Männer zu isolieren und an der Kontaktaufnahme nach aussen zu hindern. Nebenbei verkaufte er Kokain in Form von Crack.
Das Genfer Berufungsgericht verurteilte ihn wegen Freiheitsberaubung, Erpressung und Raubs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten sowie zu einer Landesverweisung von 20 Jahren. Zudem wurde eine ambulante Behandlung angeordnet. In einigen Punkten – darunter der Vorwurf des Diebstahls und ein Verstoss gegen das Waffengesetz – wurde er freigesprochen. Gegen dieses Urteil wehrte er sich, scheiterte damit jedoch vor dem höchsten Gericht der Schweiz.
Die Bundesrichter hielten fest, dass der Verurteilte die Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz nicht substanziiert anfechten konnte und seine Eingabe weitgehend aus unzulässigen eigenen Bewertungen der Beweise bestand. Auch die Landesverweisung bestätigten die Richter: Der Mann habe sich nie legal in der Schweiz aufgehalten, keine geregelte Arbeit gehabt und sich nicht integriert. Er ignorierte zudem bereits eine frühere Ausweisungsverfügung. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen, da die Beschwerde von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte.