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Bank scheitert mit Klage gegen Neffen einer verstorbenen Kundin

Eine Genfer Bank wollte verhindern, dass der Neffe einer verstorbenen Kontoinhaberin Ansprüche auf drei Millionen Dollar geltend macht. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde der Bank nicht ein.

Publikationsdatum: 16. Juni 2026

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Streit zwischen einer Genfer Bank und dem Neffen einer 2020 verstorbenen libanesischen Frau. Die Tante hatte bei der Bank ein Konto gehalten und ihren Neffen 2010 als Mitinhaber eingetragen, um die Verwaltung des Kontos zu erleichtern. Wirtschaftlich Berechtigte der Gelder blieb jedoch allein die Tante. Zudem enthielt der Vertrag eine Klausel, welche die Erben vom Konto ausschloss.

Ebenfalls 2010 unterzeichneten die Tante und ihr Neffe gemeinsam mit der Bank einen Auftrag für treuhänderische Anlagen. Dabei wurden drei Millionen US-Dollar als Treuhanddepot angelegt und zuletzt bis Juli 2020 verlängert. Als die Tante starb, weigerte sich die Bank, diesen Betrag zurückzuzahlen. Sie begründete dies damit, dass libanesische Behörden Finanzbeschränkungen eingeführt hätten, die ihre libanesische Niederlassung an der Rücküberweisung gehindert hätten.

Der Neffe klagte daraufhin vor dem Genfer Zivilgericht auf Rückzahlung von rund 3,19 Millionen US-Dollar. Das erstinstanzliche Gericht stellte zunächst fest, dass der Neffe grundsätzlich berechtigt ist, diese Klage zu führen. Die Bank legte dagegen Berufung ein, blieb aber auch vor dem Genfer Kantonsgericht erfolglos. Sie wandte sich schliesslich ans Bundesgericht.

Dort scheiterte die Bank jedoch bereits an einer formalen Hürde: Sie hatte nicht ausreichend dargelegt, weshalb das Bundesgericht schon jetzt – also vor dem eigentlichen Abschluss des Verfahrens – eingreifen sollte. Für eine solche vorzeitige Überprüfung wäre nötig gewesen zu zeigen, dass ein sofortiger Entscheid eine aufwendige und teure Beweiserhebung ersparen würde. Da die Bank dies unterliess, trat das Bundesgericht auf ihre Eingabe nicht ein. Die Gerichtskosten von 1000 Franken gehen zu Lasten der Bank.

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Urteilsnummer: 4A_643/2025

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