Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hatte im Dezember 2024 einen Bebauungsplan für das Areal des Tennis Clubs Old Boys auf der Schützenmatte in Basel genehmigt. Der Plan sieht im westlichen Teil der Schützenmatte zwei Baubereiche vor: eine Freiluft-Tennisanlage sowie eine Tennishalle, die maximal 7,3 Meter hoch sein darf und von hoher architektonischer Qualität sein muss. Zwei Anwohner, die in der Nähe des geplanten Areals wohnen, wehrten sich gegen diesen Entscheid.
Die Anwohner zogen zunächst vor das Appellationsgericht Basel-Stadt, das ihre Klage im Oktober 2025 abwies. Daraufhin gelangten sie ans Bundesgericht. Sie machten geltend, die kantonalen Behörden hätten wichtige Interessen nicht ausreichend berücksichtigt – etwa die Auswirkungen der Halle auf das Quartier mit seinen Häusern aus den 1920er-Jahren, die Beeinträchtigung der freien Sicht auf die Schützenmatte sowie ökologische Anliegen wie den Schutz von Vögeln, die in der Gegend nisten. Ausserdem warfen sie dem Appellationsgericht vor, den Bebauungsplan nicht umfassend genug geprüft zu haben.
Das Bundesgericht wies all diese Einwände zurück. Es hielt fest, dass die kantonalen Behörden die betroffenen Interessen – darunter städtebauliche Qualität, Quartierverträglichkeit und ökologische Aspekte – durchaus abgewogen hatten. Als Ausgleich für die wegfallende Sportrasenfläche sind etwa eine naturnahe Gestaltung rund um die Anlage sowie eine grossflächige Begrünung des Hallendachs vorgesehen. Das Bundesgericht betonte zudem, dass ein Gericht bei der Überprüfung von Planungsentscheiden nicht sein eigenes Ermessen an die Stelle jenes der zuständigen Planungsbehörde setzen darf – dies sei kein Mangel, sondern entspreche dem Grundsatz der Gewaltenteilung.
Die Anwohner müssen nun die Gerichtskosten von 4000 Franken tragen und den Tennis Club Old Boys Basel mit 1500 Franken entschädigen. Die geplante Erweiterung der Tennisanlage auf der Schützenmatte kann damit weiterverfolgt werden.