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IV-Rentner muss Kinderrenten-Nachzahlung nicht zurückzahlen

Ein Invalider sollte über 96'000 Franken an Kinderrenten zurückzahlen. Die Richter hoben die Rückforderung auf.

Publikationsdatum: 17. Juni 2026

Ein Mann, der seit 2013 eine IV-Rente bezieht, lebte bis August 2017 mit seiner Frau und den drei gemeinsamen Kindern zusammen. Die IV-Stelle Zürich sprach ihm rückwirkend auch Kinderrenten zu und zahlte diese zunächst an die Mutter der Kinder aus – obwohl die Familie damals noch zusammenlebte. Später korrigierte die IV-Stelle dies und überwies die Nachzahlung für den Zeitraum des gemeinsamen Haushalts dem Vater. Damit waren die Kinderrenten für denselben Zeitraum doppelt ausbezahlt worden: einmal an die Mutter, einmal an den Vater.

Als die IV-Stelle versuchte, die zu Unrecht an die Mutter ausbezahlten Beträge von ihr zurückzufordern, scheiterte sie vor Gericht: Die Mutter musste nichts zurückzahlen. Daraufhin forderte die IV-Stelle den Betrag von rund 96'600 Franken vom Vater zurück. Dieser wehrte sich dagegen – zunächst erfolglos vor dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich, dann aber erfolgreich vor dem Bundesgericht.

Das Bundesgericht stellte klar: Kinderrenten für einen Zeitraum, in dem die Eltern noch zusammenlebten, sind grundsätzlich dem rentenberechtigten Elternteil – also dem Vater – auszuzahlen. Eine Drittauszahlung an den anderen Elternteil ist nur zulässig, wenn die Eltern getrennt oder geschieden sind. Da der Vater die Nachzahlung für die Zeit des gemeinsamen Haushalts rechtmässig erhalten hatte, fehlte jede Grundlage für eine Rückforderung. Die Rückforderungsverfügung der IV-Stelle wurde aufgehoben.

Das Gericht hielt ausdrücklich fest, dass das unbefriedigende Ergebnis – die doppelt ausbezahlten Kinderrenten können weder von der Mutter noch vom Vater zurückgefordert werden – auf Fehler der Behörden zurückzuführen ist. Die IV-Stelle hatte die Doppelzahlung selbst verursacht und zudem versäumt, den Vater rechtzeitig in das Verfahren gegen die Mutter einzubeziehen. Dadurch wurde eine koordinierte Lösung verhindert.

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Urteilsnummer: 8C_484/2025

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