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Zahnarzt scheitert mit Klage gegen freigesprochenen Beamten

Ein Zahnarzt wollte einen Beamten wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilen lassen. Die Richter traten auf seine Klage nicht ein, weil ihm das nötige Klagerecht fehlt.

Publikationsdatum: 17. Juni 2026

Ein Zahnarztprofessor erstattete Strafanzeige gegen den ehemaligen Leiter des Rechtsdienstes beim Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen. Dieser soll im Jahr 2016 Akten aus einem laufenden Disziplinarverfahren gegen den Zahnarzt an unbefugte Dritte weitergegeben haben. Ausserdem soll er 2017 einem Chefredaktor am Telefon Auskünfte über dasselbe Verfahren erteilt haben – beides ohne Erlaubnis und zum Nachteil des Zahnarztes.

Das Kreisgericht St. Gallen sprach den Beamten im Jahr 2021 frei. Der Zahnarzt zog den Entscheid weiter ans Kantonsgericht, das den Freispruch 2024 bestätigte. Daraufhin gelangte der Zahnarzt ans höchste Gericht. Er verlangte, der Beamte solle schuldig gesprochen werden, und forderte Entschädigungen von insgesamt über 65'000 Franken.

Die Richter in Lausanne prüften jedoch gar nicht erst, ob der Beamte tatsächlich das Amtsgeheimnis verletzt hatte. Sie stellten fest, dass dem Zahnarzt das nötige Klagerecht fehlt. Wer im Strafverfahren auch Geldansprüche geltend machen will, muss sich auf zivilrechtliche Ansprüche stützen können. Im Kanton St. Gallen gilt aber: Wer durch einen Staatsangestellten in Ausübung seiner Tätigkeit geschädigt wird, kann nur den Kanton direkt belangen – nicht den einzelnen Beamten. Solche Ansprüche sind öffentlich-rechtlicher Natur und können nicht im Strafverfahren durchgesetzt werden.

Da der Zahnarzt keine zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Beamten persönlich geltend machen konnte, hatte er auch kein Recht, dessen Freispruch vor dem höchsten Gericht anzufechten. Die Richter traten auf die Klage nicht ein und auferlegten dem Zahnarzt die Verfahrenskosten von 1'200 Franken. Allfällige Ansprüche gegenüber dem Kanton St. Gallen müsste er auf dem öffentlich-rechtlichen Weg geltend machen.

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Urteilsnummer: 7B_1379/2024

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