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Verurteilter bleibt nach Tod eines Kleinkindes für 15 Jahre im Gefängnis

Ein Mann wurde wegen vorsätzlicher Tötung und Misshandlung eines Kleinkindes zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die Richter bestätigten das Urteil vollumfänglich.

Publikationsdatum: 18. Juni 2026

Ein Mann, der mit der Mutter eines Kleinkindes zusammenlebte, wurde vom Zürcher Obergericht wegen vorsätzlicher Tötung, mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung und weiterer Delikte zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich wurde er für 13 Jahre des Landes verwiesen. Der Verurteilte zog den Fall ans höchste Gericht weiter und forderte einen Freispruch – ohne Erfolg.

Das Kleinkind, ein Junge, wurde zwischen Mai und Anfang Juni 2021 mehrfach körperlich misshandelt. Am 3. Juni 2021 schüttelte der Verurteilte das Kind so heftig, dass es ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitt. Nach einem Herzstillstand am 10. Juni 2021 und einer Reanimation starb das Kind zwei Tage später. Rechtsmedizinische Gutachten bestätigten ein Schütteltrauma als Todesursache und wiesen auch die früheren Verletzungen als misshandlungsbedingt aus.

Der Verurteilte bestritt die Vorwürfe und versuchte, die Beweiswürdigung der Vorinstanz als willkürlich darzustellen. Er behauptete unter anderem, das Kind könnte die Verletzungen durch Unfälle erlitten haben, und versuchte, den zeitlichen Ablauf des Geschehens vom 3. Juni 2021 anders darzustellen. Die Richter liessen diese Argumente jedoch nicht gelten: Der Beschuldigte setzte sich nicht ausreichend mit den Gutachten auseinander und bot lediglich eine eigene, abweichende Schilderung der Ereignisse an, ohne die Gesamtheit der Beweise als unhaltbar ausweisen zu können.

Die Richter kamen zum Schluss, dass die Beweiswürdigung des Obergerichts in allen Punkten standhält. Mehrere Indizien – darunter Fotos auf dem Mobiltelefon des Verurteilten, Gutachterbefunde, WhatsApp-Nachrichten sowie das Aussageverhalten des Mannes – ergaben zusammen ein schlüssiges Bild. Die Mutter des Kindes und Dritte konnten als Täter ausgeschlossen werden. Das Urteil mit 15 Jahren Freiheitsstrafe und 13-jähriger Landesverweisung bleibt damit rechtskräftig.

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Urteilsnummer: 6B_752/2025

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