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Mutter scheitert: Beistandschaft für ihre Tochter wird ausgeweitet

Eine Mutter wollte die erweiterte Beistandschaft für ihre autistische Tochter verhindern. Die Richter bestätigten die Massnahme als notwendig.

Publikationsdatum: 18. Juni 2026

Eine Mutter aus dem Kanton Bern wehrte sich dagegen, dass die Beistandschaft für ihre 2009 geborene Tochter ausgeweitet wurde. Das Mädchen leidet an einer Autismus-Spektrum-Störung mit sogenanntem PDA-Profil, einer posttraumatischen Belastungsstörung sowie einem Erschöpfungssyndrom. Es stand bereits unter einer Beistandschaft, die die Eltern bei der Betreuung unterstützen sollte. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Mittelland Nord weitete diese Beistandschaft Anfang 2025 aus, nachdem sich gezeigt hatte, dass die bisherigen Massnahmen nicht ausreichten.

Die Mutter, die das alleinige Sorgerecht gemeinsam mit dem getrennt lebenden Vater ausübt, zog den Entscheid zunächst ans Berner Obergericht und anschliessend ans Bundesgericht weiter. Sie argumentierte, die Erweiterung der Beistandschaft sei unnötig und unverhältnismässig. Die schulischen und gesundheitlichen Schwierigkeiten ihrer Tochter seien auf die Diagnosen und strukturelle Mängel im Bildungssystem zurückzuführen – nicht auf ihr eigenes Versagen als Mutter. Zudem sei die Tochter kaum mehr zu Therapiebesuchen zu bewegen, weshalb eine Beistandschaft nichts nütze.

Das Bundesgericht folgte dieser Argumentation nicht. Es stützte die Einschätzung des Obergerichts, wonach die Mutter ihrer Tochter gegenüber keine ausreichende Struktur und Grenzen setzen könne. Fachliche Empfehlungen nehme sie nur dann an, wenn sie ihrer eigenen Sichtweise entsprächen. Entscheidend sei nicht, ob die Mutter ein Verschulden treffe, sondern ob das Kindeswohl tatsächlich gefährdet sei – und das sei hier der Fall. Die schulische Abschlussphase sei trotz monatelanger Absenzen gerade noch bewältigt worden; für die berufliche Zukunft der Tochter bestehe jedoch erhebliche Ungewissheit.

Das Gericht hielt ausserdem fest, dass elterliche Bemühungen allein nicht genügen, um staatliche Schutzmassnahmen abzuwenden – entscheidend sei, ob diese Bemühungen auch tatsächlich wirksam seien. Da dies hier nicht der Fall war, bestätigten die Richter die Ausweitung der Beistandschaft als verhältnismässig und notwendig. Der Mutter wurden die Gerichtskosten von 1000 Franken auferlegt, vorläufig jedoch erlassen, da sie die Voraussetzungen für die unentgeltliche Rechtspflege erfüllt.

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Urteilsnummer: 5A_815/2025

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