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Vater scheitert mit Klage gegen hohe Anwaltskosten der Gegenseite

Ein Vater zog seine Berufung in einem Sorgerechtsstreit zurück, wollte aber die Anwaltskosten der Gegenseite anfechten. Die Richter traten auf seine Eingabe nicht ein.

Publikationsdatum: 18. Juni 2026

Ein unverheirateter Vater und die Mutter seines 2022 geborenen Kindes stritten vor Gericht um die Obhut und den Unterhalt. Das Kantonsgericht Zug sprach der Mutter die alleinige Obhut zu. Der Vater legte dagegen Berufung ein und reichte zahlreiche, teils sehr umfangreiche Eingaben ein – darunter auch ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen. Im März 2026 zog er die Berufung jedoch vollständig zurück.

Das Obergericht des Kantons Zug schrieb das Verfahren daraufhin ab und auferlegte dem Vater die Gerichtskosten von 8'000 Franken sowie die Anwaltskosten der Gegenseite von 20'040 Franken. Die Anwältin der Mutter hatte einen Zeitaufwand von rund 73 Stunden verrechnet. Sie erklärte den hohen Aufwand unter anderem damit, dass sie den zahlreichen Zitaten in den Eingaben des Vaters habe nachgehen müssen – viele davon hätten sich als falsch erwiesen, was auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz hindeute.

Der Vater akzeptierte die Kostenverteilung grundsätzlich, wollte aber die Höhe der Anwaltskosten anfechten. Er machte geltend, ein grosser Teil des verrechneten Aufwands – etwa E-Mails und Telefonate – sei unnötig gewesen. Das Obergericht hatte sich mit diesen Einwänden bereits ausführlich befasst und war zum Schluss gekommen, dass der Aufwand durch die vielen langen Eingaben des Vaters gerechtfertigt sei. Der Vater setzte sich vor Bundesgericht jedoch nicht konkret mit dieser Begründung auseinander.

Die Bundesrichter traten auf die Eingabe des Vaters nicht ein. Zum einen hatte er keinen konkreten Geldbetrag genannt, auf den die Anwaltskosten seiner Meinung nach hätten reduziert werden sollen. Zum anderen genügte seine Begründung den Anforderungen nicht: Er blieb zu allgemein und zeigte nicht detailliert auf, welche einzelnen Kostenpositionen ungerechtfertigt gewesen sein sollen. Die Gerichtskosten von 1'500 Franken für das Verfahren vor Bundesgericht trägt ebenfalls der Vater.

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Urteilsnummer: 5A_482/2026

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