Wenige Tage vor der eidgenössischen Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 über die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» wandte sich ein Bürger namens Peter Balzer direkt an das Bundesgericht. Er reichte am 8. Juni 2026 eine Eingabe ein und verlangte verschiedene Feststellungen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Abstimmung.
Im Kern warf Balzer Bundesrat Beat Jans vor, im Abstimmungskampf gegen die verfassungsmässig garantierte Abstimmungsfreiheit verstossen zu haben. Konkret berief er sich auf Artikel 34 der Bundesverfassung sowie auf das Bundesgesetz über die politischen Rechte. Er sah in der öffentlichen Kommunikation des Bundesrats eine unzulässige Einflussnahme auf den Volkswillen.
Das Bundesgericht trat auf die Eingabe jedoch gar nicht erst ein. Der Grund: In Stimmrechtssachen auf Bundesebene ist das Bundesgericht nur dann zuständig, wenn zuvor entweder die Bundeskanzlei eine Verfügung erlassen oder eine Kantonsregierung über eine Beschwerde entschieden hat. Balzer hatte diesen vorgeschriebenen Weg nicht eingehalten und sich direkt an das höchste Gericht gewandt. Das Gericht stellte fest, dass es für diese Eingabe offensichtlich nicht zuständig sei, und wies sie im vereinfachten Verfahren ab.
Kosten wurden Balzer keine auferlegt. Das Urteil wurde ihm sowie der Bundeskanzlei schriftlich zugestellt.