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Frau scheitert: Keine Untersuchung wegen fehlender Kaution

Eine Frau wollte eine Strafuntersuchung erzwingen, zahlte aber eine verlangte Sicherheitsleistung nicht. Das Bundesgericht lässt ihre Klage nicht zu.

Publikationsdatum: 19. Juni 2026

Eine Frau aus dem Kanton Tessin wollte erreichen, dass die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eröffnet, das diese zuvor mit einem Einstellungsbeschluss abgelehnt hatte. Sie erhob dagegen Beschwerde bei der kantonalen Beschwerdeinstanz. Diese forderte sie auf, innerhalb von 15 Tagen eine Sicherheitsleistung von 600 Franken zu hinterlegen – eine im Strafprozessrecht vorgesehene Massnahme, um allfällige Verfahrenskosten zu sichern.

Die Frau bat darum, von dieser Zahlung befreit zu werden, und verwies auf ihre finanzielle Lage. Der Präsident der kantonalen Instanz lehnte dieses Gesuch am 11. Februar 2026 ab. Da die Frau die Sicherheitsleistung nicht fristgerecht bezahlte, trat die Beschwerdeinstanz auf ihre Beschwerde nicht ein und erklärte diese für unzulässig. Gegen diesen Entscheid gelangte die Frau ans Bundesgericht.

Das Bundesgericht stellte fest, dass die Frau in ihrer Eingabe nicht ausreichend dargelegt hatte, weshalb die kantonale Instanz trotz fehlender Zahlung auf ihre Beschwerde hätte eintreten müssen. Zudem hatte sie den Entscheid vom 11. Februar 2026, mit dem ihr Befreiungsgesuch abgelehnt worden war, offenbar nicht separat angefochten. Ihre Kritik an der Beurteilung ihrer wirtschaftlichen Situation blieb zu allgemein und genügte den Anforderungen an eine rechtsgültige Begründung nicht. Auch ihre Rügen bezüglich des Rechts auf Zugang zu einem Gericht und auf ein faires Verfahren waren nicht hinreichend begründet.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein und wies auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab, da die Eingabe von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Die Verfahrenskosten von 500 Franken gehen zu Lasten der Frau.

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Urteilsnummer: 7B_445/2026

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