Am 23. März 2022 ereignete sich auf der Autobahn A18 bei Basel ein schwerer Auffahrunfall. Wegen eines verwirrten Fussgängers auf der Fahrbahn hatten mehrere Fahrzeuge auf die Überholspur gewechselt und ihre Geschwindigkeit auf 30 bis 40 km/h reduziert. Eine Autofahrerin bemerkte die verlangsamten Fahrzeuge vor ihr zu spät und prallte mit 80 bis 100 km/h praktisch ungebremst in das Heck eines Hyundai Tucson. Dessen Lenker erlitt dabei eine inkomplette Querschnittlähmung und weitere schwere Verletzungen, unter denen er bis heute leidet.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft verurteilte die Autofahrerin wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Franken. Das erstinstanzliche Strafgericht sprach sie jedoch frei. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hiess die Berufung des Verletzten gut und verurteilte die Frau erneut zur gleichen Geldstrafe. Dagegen zog die Autofahrerin ans Bundesgericht und beantragte einen Freispruch.
Vor Bundesgericht machte die Autofahrerin geltend, der Spurwechsel des vor ihr fahrenden Fahrzeugs sei so abrupt erfolgt, dass sie gar keine Möglichkeit gehabt habe, rechtzeitig zu reagieren. Ausserdem habe der Spurwechsel gegen Verkehrsregeln verstossen. Das Bundesgericht wies diese Argumentation zurück. Es stellte fest, dass der Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs bereits abgeschlossen war, als die Autofahrerin mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf die langsam fahrenden Autos zufuhr. Ihre eigenen Aussagen unmittelbar nach dem Unfall enthielten keinerlei Hinweis auf einen plötzlichen Spurwechsel – und auch ihr Beifahrer hatte ein solches Manöver nie erwähnt.
Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung. Selbst wenn die Autofahrerin eine Kollision nicht vollständig hätte verhindern können, wäre bei gebührender Aufmerksamkeit und einem frühzeitig eingeleiteten Bremsmanöver die Wucht des Aufpralls mit grösster Wahrscheinlichkeit deutlich geringer ausgefallen. Damit sei ihr die Unaufmerksamkeit strafrechtlich vorwerfbar. Die Autofahrerin muss zudem die Gerichtskosten von 3000 Franken tragen.