Symbolbild

Vater bleibt wegen Gewalt und Beschimpfungen gegen Kinder verurteilt

Ein Vater hatte seine Kinder jahrelang geschlagen und beschimpft. Er bleibt wegen Verletzung der Erziehungspflicht und sexueller Belästigung verurteilt.

Publikationsdatum: 19. Juni 2026

Ein Vater aus dem Kanton Zürich stand wegen einer Vielzahl von Vorwürfen vor Gericht: Er soll seine Kinder über Jahre hinweg regelmässig geschlagen, beschimpft und bedroht haben. Auch gegenüber seiner Ehefrau soll er gewalttätig und beleidigend geworden sein. Das Bezirksgericht Dietikon verurteilte ihn 2024 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie einer Geldstrafe und einer Busse.

Das Zürcher Obergericht bestätigte im Dezember 2025 die Schuldsprüche wegen Verletzung der Erziehungspflicht und sexueller Belästigung, sprach ihn jedoch von einzelnen weiteren Vorwürfen frei. Die Strafe wurde auf eine bedingte Freiheitsstrafe von 9 Monaten sowie eine Geldstrafe und eine Busse von 2'600 Franken reduziert. Erstellt war unter anderem, dass der Vater seine Kinder seit mindestens 2019 täglich mit groben Schimpfwörtern beleidigte und sie ab Januar 2022 wöchentlich ohrfeigte, stiess, an den Haaren riss und ihnen den Kopf gegen einen Schrank schlug. Damit habe er ein eigentliches Klima der Angst geschaffen, das die seelische Entwicklung der Kinder konkret gefährdet habe – was fachärztlich belegt sei.

Der Vater zog das Urteil ans Bundesgericht weiter und beantragte einen vollständigen Freispruch von den verbleibenden Schuldsprüchen. Er bestritt unter anderem, dass sein Verhalten die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verletzung der Erziehungspflicht erfülle, und zweifelte an der Glaubwürdigkeit der Aussagen seiner Ehefrau zur sexuellen Belästigung. Das Bundesgericht wies diese Argumente ab. Es hielt fest, dass der Vater in seiner eigenen Eingabe eingeräumt hatte, die Kinder wiederholt geschlagen und beschimpft zu haben – womit er seine eigene Willkürrüge untergrub. Auch die Zweifel an den Aussagen der Ehefrau liessen die Beweiswürdigung der Vorinstanz nicht als unhaltbar erscheinen.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und auferlegte dem Vater die Verfahrenskosten von 3'000 Franken. Die bedingte Freiheitsstrafe von 9 Monaten sowie die weiteren Sanktionen bleiben damit rechtskräftig.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_197/2026

Zurück zur Hauptseite