Die Tessiner Staatsanwaltschaft hatte ein Strafverfahren gegen einen Beschuldigten wegen Betrugs, ungetreuer Geschäftsführung und Geldwäscherei eingestellt. Mehrere Unternehmen und Privatpersonen, die Anzeige erstattet hatten, wehrten sich dagegen vor dem Tessiner Appellationsgericht.
Das Appellationsgericht gab den Anzeigeerstattern recht: Es hob die Einstellung des Verfahrens auf und wies die Akten zur weiteren Untersuchung an den zuständigen Staatsanwalt zurück. Damit muss die Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten fortgeführt werden.
Der Beschuldigte gelangte daraufhin ans Bundesgericht und focht das Urteil des Appellationsgerichts an. Rund sieben Monate später zog er seine Beschwerde jedoch zurück. Das Verfahren vor dem Bundesgericht wurde damit abgeschrieben.
Da der Beschuldigte seine Beschwerde selbst zurückzog, gilt er als unterliegend. Er muss die Verfahrenskosten von 300 Franken tragen. Der bereits geleistete Kostenvorschuss wird ihm abzüglich dieses Betrags zurückerstattet. Die Strafuntersuchung im Kanton Tessin läuft nun weiter.