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Kläger scheitert erneut mit Einwand gegen St. Galler Parlamentswahl

Ein Mann wollte die Erneuerungswahl des St. Galler Stadtparlaments anfechten – zum dritten Mal ohne Erfolg. Die Richter wiesen sein Gesuch ab und mahnten ihn vor weiteren Eingaben.

Publikationsdatum: 19. Juni 2026

Nach den Erneuerungswahlen des St. Galler Stadtparlaments hatte ein Bürger das Ergebnis angefochten. Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen wies seine Klage im August 2025 ab. Auch das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid im Januar 2026 und lehnte die Beschwerde des Mannes ab.

Daraufhin verlangte der Mann, das Bundesgericht solle sein eigenes Urteil nochmals überprüfen. Er argumentierte, das Gericht habe nicht alle seine Anträge behandelt. Das Bundesgericht wies auch dieses Gesuch im März 2026 ab: Es habe sehr wohl über sämtliche Punkte geurteilt, hielt das Gericht fest.

Nur einen Monat später wandte sich der Mann erneut an das Bundesgericht und stellte dasselbe Begehren ein weiteres Mal. Er brachte jedoch keine neuen Argumente vor und setzte sich nicht inhaltlich mit der Begründung des Urteils vom März 2026 auseinander. Das Gericht befand deshalb, das Gesuch sei offensichtlich unbegründet und genüge den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das Bundesgericht wies das Gesuch erneut ab und auferlegte dem Mann Gerichtskosten von 500 Franken. Zugleich warnte es ihn ausdrücklich: Weitere gleichartige Eingaben in derselben Sache würden künftig unbeantwortet zu den Akten gelegt.

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Urteilsnummer: 1F_6/2026

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