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Mutter darf kostenlose Rechtsvertretung für Strafklage beantragen

Eine Mutter klagte nach dem Tod ihres Sohnes im Untersuchungsgefängnis wegen fahrlässiger Tötung. Sie hat nun das Recht, eine kostenlose Rechtsvertretung für ihre Strafklage zu beantragen.

Publikationsdatum: 19. Juni 2026

Ein junger Mann unternahm im September 2024 in einem Untersuchungsgefängnis einen Suizidversuch und starb einen Tag später im Spital. Seine Mutter reichte daraufhin Strafklage gegen unbekannte Täterschaft wegen fahrlässiger Tötung ein. Gleichzeitig beantragte sie, dass ihr die Kosten für eine Anwältin vom Staat übernommen werden, da sie die Mittel dafür nicht selbst aufbringen kann.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn lehnte es ab, das Strafverfahren zu eröffnen, und verweigerte der Mutter auch die beantragte Kostenübernahme. Das Obergericht des Kantons Solothurn bestätigte diese Entscheidung: Die Mutter könne keine eigenen zivilrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren geltend machen – etwa auf Schadenersatz –, und nur dafür sei eine staatliche Kostenübernahme vorgesehen. Zudem sei sie nicht selbst Opfer eines Gewaltdelikts.

Das Bundesgericht sieht das anders. Es stellt fest, dass die Vorinstanz eine seit Januar 2024 geltende Gesetzesänderung nicht berücksichtigt hat. Nach neuem Recht können nicht nur direkte Opfer, sondern auch erbberechtigte Angehörige eines verstorbenen Opfers eine staatliche Kostenübernahme für ihre Strafklage beantragen – unabhängig davon, ob sie eigene Schadenersatzforderungen stellen. Da der Sohn im Gefängnis und damit in staatlicher Obhut gestorben ist, hat die Mutter als erbberechtigte Angehörige das Recht, sich am Strafverfahren zu beteiligen und dabei Unterstützung zu beantragen.

Das Bundesgericht hebt den Entscheid des Obergerichts auf und weist den Fall zur neuen Beurteilung zurück. Die Vorinstanz muss nun prüfen, ob die Strafklage der Mutter Aussicht auf Erfolg hat – und auf dieser Grundlage entscheiden, ob ihr die Kosten für eine Anwältin übernommen werden. Der Kanton Solothurn muss der Mutter zudem die Anwaltskosten für das bundesgerichtliche Verfahren in der Höhe von 3000 Franken erstatten.

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Urteilsnummer: 7B_1289/2025

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