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Firma zahlt Vorschuss nicht – Antrag wird nicht behandelt

Eine Firma wollte ein früheres Urteil anfechten, zahlte aber den verlangten Kostenvorschuss nicht. Deshalb tritt das Gericht auf den Antrag gar nicht erst ein.

Publikationsdatum: 23. Juni 2026

Eine Aktiengesellschaft wollte ein Urteil des Bundesgerichts vom 10. September 2025 nachträglich anfechten. Dazu reichte sie Ende September 2025 ein entsprechendes Gesuch ein. Wer das Bundesgericht anruft, muss dafür einen Kostenvorschuss leisten – im vorliegenden Fall 3000 Franken.

Das Gericht setzte der Firma zunächst eine Frist bis zum 24. Oktober 2025, um diesen Betrag zu bezahlen. Die Frist verstrich, ohne dass die Zahlung einging. Nach einem weiteren Schriftenwechsel erhielt die Firma eine letzte, nicht verlängerbare Nachfrist bis zum 11. Mai 2026. Auch diese liess sie ungenutzt verstreichen.

Da der Kostenvorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht bezahlt wurde, trat das Bundesgericht auf das Gesuch nicht ein – das heisst, es prüfte den Antrag inhaltlich gar nicht. Die Firma trägt zudem die Verfahrenskosten von 500 Franken. Das Gericht hielt ausserdem fest, dass es sich vorbehält, künftige offensichtlich unbegründete Eingaben derselben Firma ohne weitere Konsequenzen zu den Akten zu legen.

Der Fall zeigt, dass Parteien, die ein Gericht anrufen, grundlegende Verfahrenspflichten einhalten müssen – darunter die Pflicht, behördliche Post entgegenzunehmen und fristgerecht zu handeln. Wer diese Pflichten vernachlässigt, riskiert, dass sein Anliegen nicht einmal geprüft wird.

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Urteilsnummer: 7F_45/2025

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