Eine 1979 geborene Philippinerin lebt seit 2013 ohne Bewilligung in der Schweiz und arbeitet in Privathaushalten. Das Staatssekretariat für Migration lehnte im November 2025 ab, ihr eine Aufenthaltsbewilligung als sogenannten Härtefall zu gewähren, und ordnete ihre Ausschaffung an. Die Frau legte daraufhin beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein.
Das Bundesverwaltungsgericht trat im Februar 2026 nicht auf die Beschwerde ein, weil ein geforderter Kostenvorschuss angeblich nicht rechtzeitig bezahlt worden war. Die Philippinerin bestritt dies und beantragte eine Überprüfung des Entscheids. Gleichzeitig – und noch bevor sie wusste, wie das Überprüfungsverfahren ausging – reichte sie auch beim Bundesgericht einen Rekurs ein. Sie bat zudem darum, vom Kostenvorschuss befreit zu werden, da sie nur über ein bescheidenes Einkommen verfüge.
Nur wenige Tage später, am 24. März 2026, gab das Bundesverwaltungsgericht der Frau recht: Es hob seinen früheren Entscheid auf und öffnete das Verfahren wieder. Die Philippinerin erfuhr davon am 27. März – also einen Tag nach ihrer Eingabe beim Bundesgericht. Sie bat daraufhin das Bundesgericht, festzustellen, dass ihr Rekurs gegenstandslos geworden sei.
Das Bundesgericht stellte fest, dass der Rekurs tatsächlich nicht behandelt werden kann, weil der angefochtene Entscheid bereits aufgehoben worden war. Da die Frau jedoch in gutem Glauben gehandelt hatte und nicht wissen konnte, dass ihr Rekurs beim Bundesgericht überflüssig war, verzichtete das Gericht auf die Erhebung von Gerichtskosten. Zudem sprach es ihr eine Entschädigung von 1000 Franken zu, die der Bund an ihre Rechtsvertreterin zu bezahlen hat.