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Taxifahrer verliert seinen Berufsausweis endgültig

Einem Genfer Taxifahrer wurde der Berufsausweis entzogen. Seine Beschwerde scheiterte, weil er die Frist um Monate verpasste.

Publikationsdatum: 23. Juni 2026

Die Behörde für Gewerbepolizei und Bekämpfung der Schwarzarbeit des Kantons Genf hatte dem Taxifahrer im September 2025 den Berufsausweis entzogen. Gleichzeitig stellte sie fest, dass seine Bewilligung zur gewerblichen Nutzung des öffentlichen Raums bereits seit März 2024 erloschen war, und verweigerte die Erneuerung. Das Genfer Verwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid im Februar 2026.

Das Urteil des Genfer Gerichts wurde dem Taxifahrer am 6. Februar 2026 zugestellt. Um es beim Bundesgericht anzufechten, hätte er innerhalb von 30 Tagen, also bis zum 9. März 2026, eine Beschwerde einreichen müssen. Stattdessen wandte er sich erst am 21. Mai 2026 ans Bundesgericht – mehr als zwei Monate zu spät. Er bat darum, die versäumte Frist nachträglich wiederherstellen zu lassen, und beantragte zudem, dass der Entscheid vorläufig nicht vollzogen werde.

Als Grund für die Verspätung gab der Taxifahrer an, er habe das Urteil zwar erhalten, aber weder das Begleitschreiben noch die Hinweise zu den Rechtsmitteln und Fristen verstanden. Das Bundesgericht liess dieses Argument nicht gelten. Es hielt fest, dass das Genfer Urteil ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Beschwerde ans Bundesgericht, auf die geltende Frist und auf die Anforderungen an die Begründung hingewiesen hatte. Wer trotz solcher Hinweise untätig bleibt, handelt auf eigenes Risiko – die Unkenntnis gilt in diesem Fall als selbst verschuldet.

Hinzu kam ein formeller Mangel: Der Taxifahrer hatte zwar um Wiederherstellung der Frist ersucht, aber kein eigentliches Rechtsmittel mit einer inhaltlichen Begründung eingereicht, wie es das Gesetz verlangt. Sein Schreiben enthielt keine Argumentation, die als vollständige Beschwerde hätte gewertet werden können. Das Bundesgericht trat auf das Gesuch deshalb gar nicht erst ein. Der Entzug des Berufsausweises ist damit rechtskräftig. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wurde verzichtet.

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Urteilsnummer: 2C_313/2026

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