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Marokkanerin muss die Schweiz verlassen – trotz 18 Jahren im Land

Eine Marokkanerin verlor ihren Aufenthaltstitel, weil sie zu lange im Ausland blieb. Die Richter verweigern ihr nun eine neue Bewilligung und bestätigen die Ausreisepflicht.

Publikationsdatum: 24. Juni 2026

Eine marokkanische Staatsangehörige, die seit 2008 in der Schweiz lebte, hatte nach ihrer Heirat mit einem portugiesischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Im April 2019 wurde ihr sogar eine Niederlassungsbewilligung ausgestellt. Doch schon ab Ende Dezember 2018 hielt sie sich für mehr als ein Jahr ununterbrochen in Marokko auf – ohne dies den Behörden zu melden und ohne einen Antrag auf Beibehaltung der Bewilligung zu stellen. Damit erlosch ihre Niederlassungsbewilligung automatisch, wie das Genfer Migrationsamt 2024 feststellte.

Die Frau bestritt dies und machte geltend, sie sei wegen der Covid-Pandemie und der Schliessung des Luftraums in Marokko festgehalten worden. Ausserdem legte sie ärztliche Dokumente vor, die belegen sollten, dass sie zwischenzeitlich in der Schweiz gewesen sei. Die Gerichte liessen diese Argumente jedoch nicht gelten: Die medizinischen Unterlagen belegten allenfalls kurze Besuche in der Schweiz, die nicht ausreichten, um den gesetzlich vorgesehenen Sechsmonatsfrist zu unterbrechen. Das Zentrum ihres Lebens habe sich in diesem Zeitraum eindeutig in Marokko befunden.

Nachdem feststand, dass die Niederlassungsbewilligung erloschen war, prüften die Behörden, ob der Frau eine neue Aufenthaltsbewilligung erteilt werden könnte – etwa wegen der Trennung von ihrem Ehemann. Doch auch das wurde verneint: Einerseits war ihre Integration in der Schweiz nicht ausreichend. Sie hatte unregelmässig gearbeitet, über eineinhalb Jahre Sozialhilfe bezogen und wies Verlustscheine über rund 110'000 Franken auf. Andererseits hatten die von ihr eingereichten Strafanzeigen wegen häuslicher Gewalt nicht zu einer Verurteilung des Ehemanns geführt, weshalb die Voraussetzungen für einen Härtefall nicht erfüllt waren.

Schliesslich berief sich die Frau auf ihr Recht auf Privatleben, da sie seit über 18 Jahren in der Schweiz gelebt hatte. Das Bundesgericht wies auch dieses Argument zurück: Wer die Schweiz längere Zeit verlässt und dadurch seinen Aufenthaltstitel verliert, kann sich nicht mehr auf die frühere Aufenthaltsdauer berufen, um eine neue Bewilligung zu erwirken. Die Rückkehr nach Marokko erscheine zudem zumutbar, da die Frau dort enge Verbindungen aufrechterhalten und nachgewiesen habe, dass sie arbeitsfähig ist.

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Urteilsnummer: 2C_88/2026

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