Am 1. Februar 2022 ging eine Mutter mit ihrer achtjährigen Tochter in einen Wald nahe ihrem Wohnort. In einem gemeinsam gebauten Waldversteck, rund 17 Meter abseits des offiziellen Weges, erschlug sie das Kind mit einem rund acht Kilogramm schweren Stein. Das Mädchen erlitt schwerste Schädelverletzungen und starb noch am selben Nachmittag. Anschliessend kehrte die Mutter nach Hause zurück und täuschte eine Suchaktion vor – sie bezog dabei andere Mütter aus dem Quartier sowie ihre eigene Mutter ein und führte diese schliesslich zum Tatort, wo sie das tote Kind «entdeckten».
Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte die Frau wegen Mordes zu 18 Jahren Freiheitsstrafe. Das Berner Obergericht bestätigte dieses Urteil im März 2025. Die Mutter zog den Fall weiter und verlangte einen Freispruch, hilfsweise eine deutlich mildere Strafe wegen einfacher vorsätzlicher Tötung. Sie bestritt, ihre Tochter getötet zu haben, und kritisierte die Beweiswürdigung der Vorinstanz als willkürlich.
Die obersten Richter wiesen die Einwände ab. Mehrere Indizien sprachen klar gegen die Mutter: Ein Zeuge hatte sie und ihre Tochter kurz vor der Tat gemeinsam in Richtung Wald gehen sehen. Ihr Mobiltelefon war während der entscheidenden Zeitspanne nicht bedient worden, obwohl Musik lief – ein Hinweis, dass sie nicht zu Hause war. Ihre DNA fand sich am Tatstein, und eine kleine Blutanhaftung des Opfers wurde an ihrem Finger entdeckt. Zudem kannte nach Einschätzung der Gerichte kaum eine andere erwachsene Person den genauen Standort des Waldverstecks. Die Mutter hatte kein glaubwürdiges Alibi, und ihre Aussagen zu den entscheidenden Stunden erwiesen sich als widersprüchlich.
Die Einstufung als Mord – und nicht als einfache Tötung – bestätigten die Richter ebenfalls. Die Mutter hatte das absolute Vertrauen ihrer Tochter ausgenutzt, das Kind war ihr gegenüber völlig arglos und schutzlos. Die Gewalt war brutal, das Nachtatverhalten kaltblütig. All das zusammen begründet nach Schweizer Recht die besondere Skrupellosigkeit, die für eine Verurteilung wegen Mordes erforderlich ist. Die Strafe von 18 Jahren Freiheitsentzug wurde als angemessen bestätigt.