Ein Mitglied der Gemeindeverwaltung von Prilly im Kanton Waadt wurde im Juni 2025 vom Staatsrat mit sofortiger Wirkung bis Ende Dezember 2025 von seinem Amt als Gemeinderat suspendiert – später verlängert bis Ende Juni 2026. Auslöser war ein Vorfall vom 2. Mai 2025: Der Gemeinderat erschien aufgebracht im Büro des Syndics, schrie so laut, dass er im ganzen Erdgeschoss des Gemeindehauses zu hören war, beschimpfte den Syndic mit schweren Beleidigungen, packte ihn an den Handgelenken und schlug mit einem Dekorationsstein auf den Schreibtisch ein. Ein Mitarbeiter musste eingreifen. Der Vorfall dauerte rund 25 Minuten.
Es war nicht der erste Zwischenfall. Bereits zuvor hatte der Gemeinderat wiederholt die Fassung verloren, Kollegen beleidigt oder bedroht und eine Sitzung vorzeitig verlassen. Ihm war zudem das Amt des Vizesyndics entzogen worden. Der Staatsrat sah im Verhalten des Gemeinderats einen schwerwiegenden Grund für eine Suspension: Das persönliche Fehlverhalten störe das Funktionieren der Gemeindeverwaltung erheblich. Das Waadtländer Kantonsgericht bestätigte diese Einschätzung nach einer eigenen Anhörung der Parteien.
Der Gemeinderat zog den Fall weiter und verlangte, sofort wieder in sein Amt eingesetzt zu werden. Er machte unter anderem geltend, seine politischen Rechte als gewählter Vertreter seien verletzt worden. Das Bundesgericht wies dieses Argument zurück: Eine zeitlich begrenzte Suspension sei keine Abwahl, der Betroffene behalte seinen Status als Gewählter und könne sein Mandat nach Ende der Massnahme wieder vollumfänglich ausüben. Die politischen Rechte seien daher nicht tangiert.
Auch die Verhältnismässigkeit der Massnahme bejahten die Richter. Alternativen wie Coaching oder Unterstützung durch die Präfektur hätten sich als wirkungslos erwiesen. Die Suspension sei geeignet, der Gemeindeverwaltung wieder einen geordneten Betrieb zu ermöglichen. Die politischen Konsequenzen seines Verhaltens habe der Gemeinderat selbst zu tragen. Er muss zudem die Verfahrenskosten von 1000 Franken übernehmen; sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgelehnt.