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Schizophrenie-Patient muss in psychiatrischer Klinik bleiben

Ein Mann mit paranoider Schizophrenie wollte seine Zwangsunterbringung anfechten. Die Richter traten auf seine Eingabe nicht ein.

Publikationsdatum: 24. Juni 2026

Ein 1974 geborener Mann leidet seit 2001 an paranoider Schizophrenie, nachdem er damals seine Mutter tätlich angegriffen hatte. Seither wurde er mehrfach unfreiwillig in einer Genfer Psychiatrieklinik hospitalisiert. Im März 2026 ordnete das zuständige Gericht erneut eine Einweisung an, nachdem sich sein Zustand wieder deutlich verschlechtert hatte.

Der Mann wehrte sich gegen die Einweisung und gelangte schliesslich ans Bundesgericht. Er verlangte, von den ihm auferlegten psychiatrischen Massnahmen befreit zu werden, und kritisierte das Genfer Justizsystem grundsätzlich. Ausserdem wollte er persönlich vor Gericht angehört werden – ein Antrag, den die Richter ebenfalls ablehnten.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe nicht ein. Der Grund: Der Mann äusserte zwar seinen Unmut über die Behandlung und schilderte seinen persönlichen Werdegang, lieferte aber keine inhaltliche Kritik an den Feststellungen der Vorinstanz zu seinem Gesundheitszustand. Er bestritt weder die medizinischen Befunde noch zeigte er auf, inwiefern das anwendbare Recht falsch angewendet worden sein soll. Damit fehlten die minimalen Voraussetzungen, damit das Bundesgericht überhaupt auf eine solche Eingabe eintreten kann.

Die Vorinstanz hatte zuvor entschieden, dass eine Verlängerung der Einweisung um höchstens fünfzehn Tage verhältnismässig sei, um den Patienten zu stabilisieren und eine ambulante Nachbetreuung vorzubereiten. Eine unbefristete Weiterführung der Einweisung hatte sie hingegen als unverhältnismässig abgelehnt. Gerichtskosten wurden keine erhoben.

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Urteilsnummer: 5A_510/2026

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