In der Nacht vom 9. auf den 10. Juli 2021 besuchte eine junge Frau zusammen mit zwei Freundinnen eine Diskothek im Kanton Waadt. Später fuhren die drei Frauen zu einer Privatparty, wo die junge Frau aufgrund ihres starken Alkoholkonsums das Bewusstsein verlor und sich in einem Schlafzimmer hinlegte. Während sie schlief, missbrauchten sie drei Männer sexuell. Einer von ihnen drang in die Bewusstlose ein, drehte sie anschliessend um und setzte den Missbrauch fort. Danach verliess er unbemerkt das Haus.
Das Waadtländer Strafgericht verurteilte alle drei Männer wegen sexueller Handlungen an einer urteilsunfähigen Person. Einer der Verurteilten erhielt eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon 6 Monate unbedingt und 24 Monate auf Bewährung. Gemeinsam mit den anderen Tätern wurde er ausserdem verpflichtet, der Frau 20'000 Franken Genugtuung zu zahlen. Das Waadtländer Kantonsgericht bestätigte dieses Urteil in der Berufung.
Einer der Verurteilten zog den Fall weiter und bestritt seine Schuld. Er argumentierte unter anderem, die Frau habe sich nicht an ihn erinnern können, sein Erbgut sei nicht an der Frau gefunden worden, und ein Mitangeklagter habe ihn erst spät belastet. Die Richter liessen diese Einwände nicht gelten. Entscheidend war für sie, dass mehrere Personen übereinstimmend ausgesagt hatten, den Mann nackt oder nur mit Unterhose bekleidet im Schlafzimmer gesehen zu haben. Zudem hatten zwei Mitangeklagte bestätigt, ihn beim Geschlechtsverkehr mit der bewusstlosen Frau beobachtet zu haben. Besonders ins Gewicht fielen Nachrichten, in denen ein Mitangeklagter den Beschuldigten aufforderte, sich selbst zu stellen – und dieser die Vorwürfe dabei nicht bestritt.
Die obersten Richter kamen zum Schluss, dass die Waadtländer Richter die Beweise korrekt gewürdigt hatten. Die Verurteilung bleibt damit rechtskräftig. Der Verurteilte muss zudem die Verfahrenskosten von 1'200 Franken tragen; sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen.