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Baufirma zieht Klage zurück und muss Kosten tragen

Eine Baufirma wollte in Romont zwei Wohnhäuser errichten, scheiterte aber vor dem Kantonsgericht. Nachdem sie ihre Klage beim höchsten Gericht zurückzog, muss sie die Verfahrenskosten bezahlen.

Publikationsdatum: 26. Juni 2026

Eine Immobilienfirma hatte die Bewilligung erhalten, auf einem Grundstück in Romont (FR) zwei Gebäude mit je siebzehn Wohnungen sowie einer Tiefgarage zu bauen. Dagegen wehrten sich zwei Nachbarn, die Einsprache erhoben. Im November 2024 wies die zuständige Präfektur des Bezirks Glâne die Einsprachen ab und erteilte der Baufirma die Baubewilligungen.

Die Nachbarn zogen den Entscheid ans Freiburger Kantonsgericht weiter. Dieses gab ihnen im Dezember 2025 recht und hob die Baubewilligungen auf. Damit war das Bauprojekt vorerst gestoppt. Die Baufirma wollte dies nicht akzeptieren und gelangte ans höchste Gericht der Schweiz.

Dort zog die Firma ihre Klage jedoch am 28. Mai 2026 überraschend zurück. Wer eine Klage zurückzieht, gilt rechtlich als unterliegende Partei und muss grundsätzlich für die bis dahin entstandenen Verfahrenskosten aufkommen. Das Gericht sah keinen Grund, von dieser Regel abzuweichen.

Die Baufirma muss deshalb Gerichtskosten von 800 Franken übernehmen. Zusätzlich schuldet sie den beiden Nachbarn eine Entschädigung von 2000 Franken für deren Anwaltskosten. Das Verfahren ist damit abgeschlossen, und der Kantonsentscheid, der die Baubewilligungen aufgehoben hat, bleibt bestehen.

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Urteilsnummer: 1C_64/2026

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