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Zwei Drogenkurierinnen müssen lange Haftstrafen absitzen

Zwei Niederländerinnen transportierten kiloweise Kokain zwischen Amsterdam und Turin durch die Schweiz. Ihre langen Gefängnisstrafen von elf respektive knapp zehn Jahren bleiben bestätigt.

Publikationsdatum: 26. Juni 2026

Zwei niederländische Frauen, Mutter und Tochter, wurden in der Schweiz beim Drogenschmuggel erwischt. Zwischen Juni 2021 und Juli 2022 fuhren sie insgesamt 16 Mal mit dem Auto von Amsterdam nach Turin und transportierten dabei insgesamt rund 12 Kilogramm reines Kokain. Auf dem Rückweg schleusten sie 14 Mal Bargeld aus dem Drogenhandel – jeweils durchschnittlich 25'000 Franken – zurück nach Amsterdam. Im Juli 2022 wurden sie in La Chaux-de-Fonds von der Zollpolizei gestoppt. Bereits 2012 waren beide in Deutschland wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu je drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Das Neuenburger Kantonsgericht verurteilte die ältere der beiden Frauen (Jahrgang 1958) zu elf Jahren Freiheitsstrafe sowie zu einer Landesverweisung von zehn Jahren. Die jüngere (Jahrgang 1984) erhielt eine Strafe von knapp zehn Jahren und wird ebenfalls für zehn Jahre des Landes verwiesen. Beide zogen den Fall ans Bundesgericht weiter und verlangten deutlich mildere Strafen.

Das Bundesgericht wies die Beschwerden beider Frauen ab. Bezüglich der älteren Verurteilten stellte es zwar fest, dass das Kantonsgericht ihr Recht auf rechtliches Gehör verletzt hatte: Die Richter hatten Routenvorschläge von Internetdiensten wie ViaMichelin und Mappy als Beweise herangezogen, ohne die Angeklagte dazu anzuhören. Dieser Verfahrensfehler hatte jedoch keinen Einfluss auf das Urteil, weil die Frau ihren Weiterzug von Anfang an auf die Frage der Strafhöhe beschränkt hatte und die Schuldsprüche damit rechtskräftig geworden waren. Die Verletzung des rechtlichen Gehörs wurde immerhin bei der Kostenverteilung berücksichtigt: Der Kanton Neuenburg muss einen Teil der Anwaltskosten übernehmen.

Die Strafen beider Frauen beurteilte das Bundesgericht als angemessen. Die transportierten Kokainmengen lagen weit über dem gesetzlichen Schwellenwert für schwere Fälle, beide Frauen hatten aus reiner Gewinnsucht gehandelt und waren trotz einer früheren Verurteilung rückfällig geworden. Der Gesundheitszustand der älteren Frau – sie leidet an Krebs – war vom Kantonsgericht bereits strafmindernd berücksichtigt worden. Der Einwand der jüngeren Frau, sie stehe unter dem Einfluss ihrer Mutter und sei Mutter eines Kleinkindes, liess das Gericht nicht gelten: Eine Abhängigkeit war nicht belegt, und ein Geburtsnachweis für das Kind wurde erst vor Bundesgericht eingereicht, was unzulässig ist.

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Urteilsnummer: 7B_652/2025

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