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Stiefvater bleibt nach jahrelangem Missbrauch der Tochter im Gefängnis

Ein Mann missbrauchte seine Stieftochter über neun Jahre lang. Die Richter bestätigen die Verurteilung zu 12 Jahren Haft und die Ausweisung aus der Schweiz.

Publikationsdatum: 26. Juni 2026

Ein heute 57-jähriger Mann hatte seine Stieftochter über neun Jahre lang sexuell missbraucht – beginnend, als das Mädchen zwölf Jahre alt war. Er zwang sie zu wiederholten Geschlechtsverkehren, oralen Praktiken und analen Übergriffen, teilweise unter Anwendung von Gewalt und psychischem Druck. Durch Isolation, Schuldgefühle und Manipulation hielt er sie über Jahre unter seiner Kontrolle, sodass sie sich nicht mehr zu wehren vermochte.

Das Tessiner Strafgericht verurteilte ihn 2024 zu zwölf Jahren Gefängnis. Zusätzlich wurde er für zwölf Jahre aus der Schweiz ausgewiesen, erhielt ein lebenslanges Berufsverbot im Umgang mit Minderjährigen und wurde verpflichtet, seiner Stieftochter 35'000 Franken Genugtuung zu zahlen. Das Tessiner Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil im November 2025 weitgehend – lediglich das Kontaktverbot zur Stieftochter wurde aufgehoben, da die Ausweisung nach der Haft diesen Zweck bereits erfülle.

Vor dem Bundesgericht versuchte der Verurteilte, einen Freispruch zu erwirken oder zumindest eine deutlich kürzere Strafe von maximal vier Jahren zu erreichen. Er bestritt die Glaubwürdigkeit seiner Stieftochter, behauptete, die Beziehung sei nach deren Volljährigkeit einvernehmlich gewesen, und rügte Mängel in der Anklageschrift sowie bei der Beweiserhebung. Das Bundesgericht wies all diese Einwände ab. Es hielt fest, dass der Verurteilte seine Argumente grösstenteils appellatorisch vorgebracht hatte, ohne konkret aufzuzeigen, weshalb die kantonalen Feststellungen willkürlich sein sollten.

Insbesondere bestätigten die Bundesrichter, dass die Anklageschrift trotz fehlender exakter Anzahl der Übergriffe ausreichend präzise war – angesichts der langen Dauer und hohen Frequenz der Taten sei eine genaue Rekonstruktion jedes einzelnen Vorfalls nicht möglich. Auch die Schlussfolgerung der Vorinstanz, dass die Stieftochter selbst nach ihrer Volljährigkeit nie freiwillig in die sexuellen Handlungen eingewilligt hatte, liess das Bundesgericht gelten: Die jahrelange psychische Abhängigkeit habe auch im Erwachsenenalter fortbestanden. Der Verurteilte muss die Gerichtskosten von 1'200 Franken tragen; sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen.

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Urteilsnummer: 6B_80/2026

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