Symbolbild

Beschuldigter muss sich wegen sexueller Belästigung weiter verantworten

Ein Mann wollte ein Verfahren wegen sexueller Belästigung einstellen lassen. Die obersten Richter traten auf seine Eingabe nicht ein.

Publikationsdatum: 26. Juni 2026

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg hatte einen Mann im Juni 2024 per Strafbefehl der sexuellen Belästigung schuldig gesprochen und mit einer Busse von 500 Franken bestraft. Der Beschuldigte wehrte sich dagegen, woraufhin der Fall an die Polizeirichterin des Sensebezirks weitergeleitet wurde.

Die Polizeirichterin stellte das Verfahren im September 2025 ein – mit der Begründung, es fehle ein gültiger Strafantrag. Dagegen wehrte sich die Staatsanwaltschaft erfolgreich beim Kantonsgericht Freiburg: Dieses hob die Einstellung auf und wies den Fall zur weiteren Behandlung an die Polizeirichterin zurück.

Der Beschuldigte gelangte daraufhin ans Bundesgericht und verlangte, das Verfahren endgültig einzustellen. Die Bundesrichter traten auf seine Eingabe jedoch nicht ein. Der Grund: Es handelt sich beim Entscheid des Kantonsgerichts um einen sogenannten Zwischenentscheid, also eine Rückweisung ohne abschliessenden Entscheid. Solche Entscheide können nur unter engen Voraussetzungen direkt ans Bundesgericht weitergezogen werden – etwa wenn der Beschuldigte einen nicht wiedergutzumachenden rechtlichen Nachteil erleidet oder wenn ein aussergewöhnlich aufwendiges Beweisverfahren droht. Beides war hier nicht der Fall.

Das Verfahren wegen sexueller Belästigung muss nun vor der Polizeirichterin weitergeführt werden. Der Beschuldigte kann seine Einwände zu gegebener Zeit gegen den abschliessenden Entscheid vorbringen. Die Gerichtskosten von 1200 Franken trägt er selbst.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_413/2026

Zurück zur Hauptseite