Ein Vater ist seit Jahren in einen Unterhaltsstreit mit seinem Sohn verwickelt. Das Bezirksgericht Baden hatte den Kindesunterhalt ursprünglich im Jahr 2017 geregelt und 2021 angepasst. Zuletzt ordnete das Gericht an, dass der Arbeitgeber des Vaters monatlich 1'539 Franken direkt an die zuständige Alimenteninkassostelle überweisen muss – also jene Stelle, die die Unterhaltszahlungen für das Kind einzieht.
Der Vater wollte den zuständigen erstinstanzlichen Richter aus dem Verfahren ausschliessen lassen. Er warf ihm vor, seit dem Jahr 2015 systematisch gegen ihn zu entscheiden. In einer ausführlichen Eingabe unter den Titeln «System Jegge» und «Justiz-Sumpf» erhob er zahlreiche Vorwürfe: Der Richter ignoriere Beweise, entscheide willkürlich, interveniere bei Arbeitgebern und betreibe «prozessuale Sabotage». Das Obergericht des Kantons Aargau wies die Ausstandsgesuche ab – teils weil sie zu spät eingereicht worden waren, teils weil keine schwerwiegenden Verfahrensfehler erkennbar waren.
Daraufhin gelangte der Vater ans Bundesgericht. Dieses trat auf seine Eingabe jedoch gar nicht erst ein. Es fehlte bereits an einem konkreten Antrag in der Sache: Der Vater hatte lediglich verlangt, den Entscheid aufzuheben und die Sache zurückzuweisen – das reicht bei einem solchen Verfahren nicht aus. Zudem setzte er sich inhaltlich nicht mit den Erwägungen des Obergerichts auseinander, sondern beschränkte sich auf allgemeine Kritik am Richter.
Auch das Gesuch des Vaters um Übernahme der Verfahrenskosten durch den Staat wurde abgelehnt. Da die Eingabe von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte, lagen die Voraussetzungen für eine kostenlose Rechtspflege nicht vor. Der Vater muss die Gerichtskosten von 1'000 Franken selbst tragen.