Ein Mann aus dem Kanton Luzern war nach einem Unfall schuldig gesprochen worden, weil er betrunken und ohne gültigen Führerausweis Auto gefahren war. Ausserdem hatte er versucht, die Feststellung seiner Fahruntüchtigkeit zu vereiteln, und sich bei der Festnahme aktiv gegen die Polizei gewehrt. Das Kantonsgericht Luzern verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 130 Franken sowie einer Busse von 1400 Franken. Zudem wurde die Probezeit einer früheren bedingten Freiheitsstrafe um 18 Monate verlängert.
Der Verurteilte zog das Urteil weiter und bestritt vor allem, überhaupt der Fahrer des Unfallwagens gewesen zu sein. Er argumentierte, das Fehlen seiner DNA-Spuren auf der Fahrerseite beweise, dass er nicht am Steuer gesessen habe. Die Vorinstanz hatte jedoch sorgfältig verschiedene Indizien gewürdigt – darunter Polizeirapport, DNA-Spuren auf dem Beifahrersitz, Videoaufnahmen und Zeugenaussagen. Sie stellte fest, dass die Fahrertür infolge des Unfalls blockiert gewesen war und der Fahrer das Fahrzeug deshalb über die Beifahrerseite verlassen haben musste. Dies erklärte, warum keine DNA-Spuren auf der Fahrerseite gefunden wurden.
Strittig war auch, ob sich der Verurteilte bei der Festnahme strafbar gemacht hatte. Er hielt seinen Polizisten gegenüber die Arme hinter dem Rücken und erschwerte so das Anlegen der Handschellen erheblich. Er argumentierte, dieses Verhalten sei bloss passiv gewesen und reiche nicht für eine Verurteilung wegen Behinderung einer Amtshandlung aus. Die Richter sahen das anders: Der Mann hatte laut den Feststellungen der Vorinstanz massiv gelärmt, Polizisten beschimpft und sich aktiv körperlich gewehrt. Es musste sogar eine zweite Polizeipatrouille aufgeboten werden. Dieses Verhalten gehe klar über blossen Ungehorsam hinaus.
Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung in allen Punkten. Die Einwände des Mannes gegen die Beweiswürdigung seien grösstenteils appellatorische Kritik – er setze der Beurteilung des Kantonsgerichts lediglich seine eigene Sichtweise entgegen, ohne konkrete Fehler aufzuzeigen. Die Gerichtskosten von 3000 Franken hat er selbst zu tragen.