Am 15. März 2021 erhielt ein 73-jähriger Mann in Genf eine Covid-Impfung von Pfizer. Rund 37 Minuten später wurde er auf einer Überwachungskamera mit Atemnot gefilmt, kurz darauf verlor er das Bewusstsein und starb. Die Autopsie konnte keine eindeutige Todesursache feststellen. Als wahrscheinlichste Ursache galt ein natürlicher Tod aufgrund einer schweren Lungenerkrankung und einer Verengung der Herzkranzgefässe. Ein direkter Zusammenhang mit der Impfung liess sich nicht nachweisen.
Die Tochter des Verstorbenen erstattete Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung. Sie bestand darauf, den möglichen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Tod ihres Vaters genauer untersuchen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft beauftragte daraufhin zwei Fachleute – eine Professorin und einen Privatdozenten – mit einem medizinischen Gutachten. Diese kamen im Juli 2025 zum Schluss, dass keine Hinweise auf einen anaphylaktischen Schock vorlagen und der Tod aller Wahrscheinlichkeit nach natürliche Ursachen hatte.
Die Tochter verlangte daraufhin, dass die beiden Gutachter wegen Befangenheit abgelehnt werden. Sie warf ihnen vor, die Überwachungsbilder vom Todestag nicht angeschaut, einen bestimmten Bluttest nicht durchgeführt und eine Frage zur ärztlichen Sorgfaltspflicht nicht beantwortet zu haben. Die kantonale Instanz wies diesen Antrag ab. Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid: Fehler oder Lücken in einem Gutachten begründen für sich allein keine Befangenheit. Nur besonders schwere oder wiederholte Verstösse könnten einen solchen Verdacht rechtfertigen – das sei hier nicht der Fall.
Das Gericht hielt jedoch fest, dass das Gutachten in einem Punkt unvollständig ist: Die Frage, ob bei der Betreuung des Mannes Regeln der ärztlichen Kunst verletzt wurden, wurde nicht beantwortet. Die Staatsanwaltschaft muss die Gutachter deshalb anweisen, diesen Punkt nachzuliefern. Die Tochter trägt die Verfahrenskosten von 3000 Franken.