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Verurteilter zahlt Vorschuss nicht – Landesverweisung bleibt bestehen

Ein im Kanton Aargau verurteilter Mann wollte seine Landesverweisung anfechten. Weil er einen verlangten Kostenvorschuss nicht bezahlte, wurde sein Rechtsmittel nicht behandelt.

Publikationsdatum: 29. Juni 2026

Das Obergericht des Kantons Aargau hatte einen Mann mit einer Landesverweisung belegt. Dieser wollte das Urteil anfechten und gelangte ans Bundesgericht. Dort wurde er jedoch aufgefordert, zunächst einen Kostenvorschuss von 3'000 Franken zu leisten – eine übliche Voraussetzung, um ein Verfahren einzuleiten.

Zuvor hatte der Mann beantragt, von dieser Zahlung befreit zu werden, weil er die Kosten nach eigenen Angaben nicht tragen könne. Dieses Gesuch wurde abgewiesen. Daraufhin setzte das Bundesgericht ihm eine erste Frist bis zum 4. Mai 2026, um den Vorschuss zu bezahlen. Da keine Zahlung einging, erhielt er eine letzte, nicht verlängerbare Nachfrist bis zum 22. Mai 2026.

Auch diese Nachfrist verstrich, ohne dass der geforderte Betrag beim Bundesgericht eintraf. Beide Zahlungsaufforderungen waren dem Mann ordnungsgemäss zugestellt worden. Da er trotz klarer Androhung nicht zahlte, trat das Bundesgericht auf seinen Fall gar nicht erst ein – das heisst, es prüfte seine Einwände gegen die Landesverweisung inhaltlich nicht.

Die Landesverweisung aus dem Urteil des Aargauer Obergerichts bleibt damit rechtskräftig bestehen. Zusätzlich muss der Mann die Gerichtskosten von 500 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 6B_181/2026

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