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Verurteilter bleibt wegen Flaschenschlags schuldig gesprochen

Ein Mann schlug einer Person mit einer Glasflasche heftig gegen den Kopf. Die Richter bestätigen den Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung.

Publikationsdatum: 29. Juni 2026

Am Abend des 12. August 2023 geriet ein Mann am Bahnhofplatz in Winterthur in einen Streit mit einem alkoholisierten Bekannten. Nach einer Ohrfeige schlug der Beschuldigte zunächst mit der Faust zurück. Als die Beteiligten bereits getrennt worden waren, griff er erneut ein: Er nahm eine halbvolle Glasflasche vom Tisch eines nahen Lokals, holte damit weit aus und schlug dem anderen Mann heftig gegen Stirn und linke Schläfe. Die Flasche zerbrach beim Aufprall. Das Opfer erlitt zwei klaffende Wunden im Gesicht, die genäht werden mussten.

Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte den Beschuldigten wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Zusätzlich wurde er für fünf Jahre des Landes verwiesen. Das Zürcher Obergericht bestätigte dieses Urteil im Juni 2025. Der Verurteilte zog den Fall ans Bundesgericht weiter und verlangte einen Freispruch. Er bestritt zwar den Schlag mit der Flasche nicht, machte aber geltend, es sei nicht bewiesen, welche Verletzungen tatsächlich von ihm stammten, und er habe nicht beabsichtigt, schwere Verletzungen zu verursachen.

Das Bundesgericht wies die Einwände ab. Es hielt fest, dass die Vorinstanzen die Beweise – Videoaufnahmen, Aussagen des Opfers und die Fotodokumentation der Verletzungen – ohne Willkür gewürdigt hatten. Ein medizinisches Gutachten sei nicht nötig gewesen, da der Kausalzusammenhang zwischen dem Flaschenschlag und den Verletzungen bereits hinreichend belegt war. Zudem handle es sich ohnehin um einen Versuch, weshalb es nicht darauf ankomme, ob die schweren Verletzungen tatsächlich eingetreten seien.

Zur rechtlichen Beurteilung hielt das Gericht fest, dass es der allgemeinen Lebenserfahrung entspreche, dass ein heftiger Schlag mit einer Glasflasche gegen den Kopf schwere Verletzungen verursachen kann – etwa Augenverlust, bleibende Entstellung oder Hirnverletzungen durch einen Sturz. Wer so vorgeht, nimmt solche Folgen zumindest in Kauf. Der Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung wurde damit bestätigt. Das Gesuch des Verurteilten um unentgeltliche Rechtspflege lehnte das Gericht wegen Aussichtslosigkeit ab; er muss die Gerichtskosten von 1200 Franken selbst tragen.

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Urteilsnummer: 6B_777/2025

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