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Verurteilter bleibt nach Schuss auf Kopf eines Mannes im Gefängnis

Ein Mann schoss 2015 auf einen anderen und verletzte ihn am Kopf. Die Richter bestätigen die Verurteilung zu über sechs Jahren Haft.

Publikationsdatum: 29. Juni 2026

In der Nacht auf den 24. Januar 2015 kam es in einer Solothurner Ortschaft zu einer handfesten Auseinandersetzung. Ein Mann geriet dabei mit einem anderen in Streit, zog eine Waffe und schoss in dessen Richtung. Das Opfer wurde am Hinterkopf von einem Streifschuss getroffen und blutete stark. Anschliessend richtete der Schütze die Waffe erneut auf den Verletzten, bevor dieser sich auf ihn stürzte. Danach flüchtete der Schütze ins Ausland.

Das Obergericht des Kantons Solothurn verurteilte den Mann wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, Beteiligung an einer Schlägerei sowie mehrfacher Verstösse gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 74 Monaten – knapp über sechs Jahren. Weil das Verfahren ungewöhnlich lange dauerte, wurde dies bei der Strafzumessung leicht zugunsten des Verurteilten berücksichtigt.

Vor Bundesgericht wehrte sich der Verurteilte gegen diese Einschätzung. Er bestritt, geschossen zu haben, und machte geltend, die Kopfverletzung des Opfers sei durch einen Schlagstock verursacht worden – nicht durch eine Kugel. Zudem argumentierte er, niemand habe ihn als Schützen identifiziert, und die DNA-Spuren an sichergestellten Handschuhen mit Schmauchspuren seien ihm nicht eindeutig zuzuordnen. Das Bundesgericht liess diese Einwände jedoch nicht gelten. Die kantonalen Richter hatten ihre Schlussfolgerungen auf zahlreiche Indizien gestützt: Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin Basel, Arztberichte, Aussagen von Ärzten und Sachverständigen sowie die Tatsache, dass das Opfer den Schützen kurz nach der Tat auf Fotos eindeutig erkannt hatte.

Die Bundesrichter hielten fest, dass der Verurteilte zwar einzelne Punkte der Beweisführung anzweifelte, sich aber nicht mit der Gesamtheit der Beweise auseinandersetzte. Wer eine willkürliche Beweiswürdigung geltend machen will, muss aufzeigen, dass das Gesamtbild aller Beweise unhaltbar ist – nicht bloss, dass einzelne Indizien anders gedeutet werden könnten. Da dem Verurteilten dies nicht gelang, wies das Bundesgericht seine Beschwerde ab und auferlegte ihm die Verfahrenskosten von 3'000 Franken.

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Urteilsnummer: 6B_775/2025

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