Eine Frau war zwischen 2016 und 2018 als Sektorleiterin in mehreren Personalvermittlungsagenturen tätig. Ihr wurde vorgeworfen, gemeinsam mit einem Mitbeschuldigten fiktive Arbeitsstellen und Arbeitszeitnachweise erstellt zu haben, um für angebliche Mitarbeiter unrechtmässig Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen zu erschleichen. Die Untersuchung ergab jedoch, dass alle betroffenen Personen tatsächlich gearbeitet hatten.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren gegen die Frau im Mai 2024 ein, auferlegte ihr aber dennoch die Hälfte der Verfahrenskosten von rund 10'575 Franken und verpflichtete sie, der betroffenen Gesellschaft eine Entschädigung von über 22'000 Franken zu zahlen. Eine eigene Entschädigung für ihre Anwaltskosten erhielt sie nicht. Als Begründung hielt die Staatsanwaltschaft fest, die Frau habe gegen ihre Treuepflicht als Angestellte verstossen, indem sie unter anderem Mitarbeitende ohne gültige Aufenthaltsbewilligung vermittelt und eigenmächtig Personal eingestellt habe.
Die Frau wehrte sich gegen diese Kostenauflage beim kantonalen Gericht im Kanton Waadt. Dieses trat auf ihre Beschwerde jedoch nicht ein, weil es die Begründung als ungenügend betrachtete: Die Frau habe lediglich den Sachverhalt geschildert und die Verfahrensführung kritisiert, ohne konkret darzulegen, weshalb die Kostenverteilung falsch sei.
Das Bundesgericht hob diesen Entscheid auf. Es stellte fest, dass die Frau in ihrer Beschwerde sehr wohl klar formuliert hatte, weshalb sie die Kostenauflage für ungerechtfertigt hält: Sie hatte argumentiert, ihr Verhalten sei stets im Interesse der Arbeitgeberinnen gewesen, sei von der Unternehmensführung akzeptiert oder gar gefördert worden, und nicht sie, sondern das Verhalten der Klägerinnen und die Staatsanwaltschaft hätten das Verfahren verursacht. Das kantonale Gericht hätte auf diese Beschwerde eintreten müssen. Der Fall wird nun zur inhaltlichen Beurteilung an die Waadtländer Vorinstanz zurückgewiesen. Der Kanton Waadt muss der Frau zudem eine Parteientschädigung von 1'500 Franken bezahlen.