Eine Frau aus dem Kanton Genf wollte vor Bundesgericht gegen einen Entscheid der Genfer Staatsanwaltschaft vorgehen. Diese hatte es abgelehnt, eine Strafuntersuchung zu eröffnen. Die kantonale Beschwerdeinstanz hatte ihre Klage bereits Ende 2025 für unzulässig erklärt, woraufhin die Frau im Januar 2026 das Bundesgericht anrief.
Das Bundesgericht forderte die Frau auf, bis zum 20. Februar 2026 einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu leisten. Dieser Vorschuss dient dazu, die voraussichtlichen Gerichtskosten zu sichern und ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Frau bezahlte den Betrag jedoch nicht fristgerecht.
Daraufhin gewährte das Gericht ihr eine letzte Nachfrist bis zum 16. März 2026 und wies sie ausdrücklich darauf hin, dass ihr Fall ohne Zahlung nicht behandelt werde. Auch diese Frist liess die Frau ungenutzt verstreichen. Sie beantragte weder eine Fristverlängerung noch stellte sie ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, die mittellosen Personen die Befreiung von Gerichtskosten ermöglicht hätte.
Da die Frau den Kostenvorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht bezahlte, trat das Bundesgericht auf ihre Klage nicht ein. Zudem muss sie Gerichtskosten von 500 Franken tragen.