Eine Frau aus dem Kanton Bern war mit einer Entscheidung der IV-Stelle Bern nicht einverstanden und zog den Fall zunächst vor das Verwaltungsgericht des Kantons Bern. Dieses wies ihre Klage im Dezember 2025 ab. Daraufhin gelangte sie ans Bundesgericht.
Das Bundesgericht verlangte von ihr einen Kostenvorschuss von 800 Franken, bevor es ihren Fall prüfen würde. Zuvor hatte sie beantragt, von dieser Zahlung befreit zu werden, weil sie die Kosten nicht tragen könne. Dieses Gesuch lehnte das Gericht ab, weil es die Klage als aussichtslos einstufte – das heisst, es sah von vornherein keine reellen Chancen, dass sie damit Erfolg haben könnte.
Die Frau erhielt zweimal die Gelegenheit, den Vorschuss zu bezahlen: zunächst mit einer regulären Frist, dann mit einer Nachfrist bis zum 15. Mai 2026. In beiden Fällen leistete sie die Zahlung nicht. Weil die Voraussetzung für die Behandlung des Falls damit nicht erfüllt war, trat das Bundesgericht auf die Klage gar nicht erst ein – es prüfte sie also inhaltlich nicht.
Auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtete das Gericht angesichts der Umstände ausnahmsweise. Die Frau muss somit keine weiteren Kosten tragen, ihr Anliegen bleibt jedoch ohne Erfolg: Der Entscheid der IV-Stelle Bern und das Urteil des Verwaltungsgerichts bleiben bestehen.