Symbolbild

Kinder dürfen vorerst nicht in Heim platziert werden

Ein Waadtländer Gericht ordnete die Heimplatzierung dreier Kinder an, ohne die Eltern anzuhören. Die Bundesrichter heben diesen Entscheid auf.

Publikationsdatum: 29. Juni 2026

Seit Jahren streiten die Eltern dreier Kinder – geboren 2008, 2011 und 2014 – um das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Mutter hatte die Familie 2017 verlassen und war 2019 mit den Kindern in die Schweiz gezogen. Seither befassen sich Schweizer Behörden mit dem Fall. Die Kinder lebten bei der Mutter, der Vater hatte nur eingeschränkte Besuchsrechte. Fachleute stellten wiederholt fest, dass die Kinder in einem schweren Loyalitätskonflikt steckten und den Kontakt zum Vater verweigerten.

Im Oktober 2024 ordnete die Friedensrichterin des Bezirks Nyon eine psychiatrische Gegenbegutachtung an, weil ihr die bisherigen Expertisen keine klare Grundlage für weitere Massnahmen boten. Der Vater wehrte sich dagegen und verlangte stattdessen eine sofortige Entscheidung über eine Heimplatzierung der Kinder. Das Waadtländer Kantonsgericht gab ihm recht, verzichtete auf die Gegenbegutachtung und ordnete an, dass das kantonale Kinder- und Jugendhilfsamt das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Kinder behält – mit der Möglichkeit, sie in einer Pflegefamilie oder einem Heim unterzubringen.

Dagegen wehrten sich sowohl die Mutter als auch die Kindesvertreterin vor Bundesgericht. Sie rügten, dass das Kantonsgericht über die Heimplatzierung entschieden habe, ohne ihnen zuvor die Möglichkeit zu geben, sich dazu zu äussern. Das Bundesgericht gab ihnen recht: Das ursprüngliche Verfahren vor dem Kantonsgericht habe sich auf die Frage der Gegenbegutachtung beschränkt. Die Parteien hätten nicht damit rechnen müssen, dass das Gericht gleichzeitig auch über die Schutzmasssnahmen für die Kinder entscheiden würde. Das Kantonsgericht hätte die Beteiligten ausdrücklich auf diesen Punkt hinweisen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben müssen.

Das Bundesgericht hebt den Entscheid des Kantonsgerichts in diesem Punkt auf und weist die Sache zur neuen Beurteilung zurück. Das Kantonsgericht muss die Parteien nun zunächst anhören, bevor es über allfällige Schutzmassnahmen für die Kinder entscheidet. Die Frage, ob eine Heim- oder Pflegefamilienplatzierung tatsächlich angeordnet wird, bleibt damit vorerst offen.

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Urteilsnummer: 5A_483/2025

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