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IV-Bezüger scheitert mit Klage, weil er Gerichtskosten nicht zahlte

Ein Walliser wollte gegen einen IV-Entscheid vorgehen, zahlte aber den verlangten Kostenvorschuss nicht. Seine Klage wird deshalb nicht behandelt.

Publikationsdatum: 29. Juni 2026

Ein Mann aus dem Wallis hatte gegen einen Entscheid des kantonalen IV-Amts geklagt und dabei auch beantragt, dass ihm die Gerichtskosten erlassen werden – weil er sich die Kosten nicht leisten könne. Das Bundesgericht lehnte diesen Antrag ab und forderte ihn auf, innerhalb von 14 Tagen einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu leisten. Als er dies nicht tat, erhielt er eine letzte Frist bis zum 19. Mai 2026 – verbunden mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass seine Klage sonst nicht behandelt werde.

Kurz vor Ablauf dieser Frist reichte der Mann ergänzende Unterlagen ein und bat erneut darum, von den Kosten befreit zu werden. Auch seine Tochter schickte dem Gericht ein schriftliches Zeugnis zu seinen Gunsten. Zudem legte er neue Arztberichte vor – einen von einem Spezialisten für plastische und rekonstruktive Chirurgie sowie einen von einem Psychiater.

Das Bundesgericht liess diese neuen Eingaben jedoch nicht gelten. Für eine erneute Prüfung des Gesuchs um Kostenbefreiung wäre es nötig gewesen, dass sich die Umstände wesentlich verändert hätten oder neue, bisher unbekannte Tatsachen vorliegen. Das war nicht der Fall: Der Mann bat das Gericht lediglich, seine Situation neu zu beurteilen – auf der Grundlage von Fakten, die bereits bekannt waren. Die neuen Arztberichte stammten zudem aus der Zeit nach dem angefochtenen kantonalen Urteil und konnten deshalb im Bundesgerichtsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Da der Kostenvorschuss innerhalb der gesetzten Fristen nicht bezahlt wurde, trat das Bundesgericht auf die Klage nicht ein. Auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtete es angesichts der besonderen Umstände des Falls.

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Urteilsnummer: 9C_111/2026

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