Ein Mann hatte im Oktober 2025 beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland beantragt, seinen persönlichen Konkurs erklären zu dürfen. Dieses Instrument erlaubt es überschuldeten Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen, ihre Schulden über ein gerichtliches Verfahren zu bereinigen. Das Gericht lehnte den Antrag jedoch bereits im Dezember 2025 ab. Auch das Obergericht des Kantons Bern bestätigte diesen Entscheid im Februar 2026.
Der Grund für die Ablehnung: Der Mann ist nach Einschätzung der Gerichte gar nicht zahlungsunfähig. Sein monatlich verfügbares Einkommen – also das, was nach Abzug der Lebenshaltungskosten übrig bleibt – wurde auf rund 2'294 Franken geschätzt. Damit könnte er seine gesamten Schulden von knapp 36'300 Franken innerhalb von etwa 16 Monaten zurückzahlen, noch bevor er ins Rentenalter eintritt. Weil sein Einkommen deutlich über dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum liegt, wäre zudem eine aussergerichtliche Einigung mit den Gläubigern nicht von vornherein aussichtslos.
Der Mann zog den Fall ans Bundesgericht und bestritt, monatlich tatsächlich diesen Betrag zur freien Verfügung zu haben. Er verwies auf eine kürzlich erlittene Operation und eine bevorstehende weitere, die hohe Kosten verursachen würden. Ausserdem machte er geltend, er werde bald in Frühpension gehen, weshalb sein Einkommen sinken könnte. Das Bundesgericht liess diese Argumente jedoch nicht gelten: Der Mann belegte die angeblichen Arztkosten nicht mit Dokumenten, und die bevorstehende Operation sowie die Frühpension blieben blosse Behauptungen ohne Nachweise. Zudem bezifferte er seine tatsächlichen Ausgaben an keiner Stelle konkret.
Da die Eingabe des Mannes damit die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine Begründung nicht erfüllte, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein. Der Mann muss zudem Gerichtskosten von 500 Franken übernehmen.